Er wird vom Landesgleichstellungsgesetz – LGG gefordert und ist im öffentlichen Dienst regelmäßig aufzustellen und nachzuhalten.
Neben einer Analyse der aktuellen Beschäftigtenstruktur definiert er Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung über alle wesentlichen Aspekte des Personalmanagements (Personalgewinnung, Personalbindung, Personalentwicklung, Führungskultur etc.) hinweg.
Der aktuell gültige Gleichstellungsplan widmet sich erneut den drei Schwerpunkten:
- Verwaltungskultur,
- Führung und
- Familie.
Er wurde in der Sitzung des Rats im Mai 2026 beschlossen und ist gültig für die Jahre 2026–2029.