Aktionsplan Istanbul-Konvention

Regenbogenflaggen auf dem Prinzipalmarkt
 
Fahnen zum Internationalen Frauentag am Stadthaus 3
 
 
Orange Day auf dem Prinzipalmarkt
 
Das Team des Amtes für Gleichstellung.
 

Aktionsplan Istanbul-Konvention

Mit dem Ratsantrag A-R/0030/2022 „Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen - Die Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen“ wurde das Amt für Gleichstellung beauftragt, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene zu entwickeln. 
Erarbeitet wurde der Aktionsplan mit zahlreichen Akteur*innen wie NGO‘s, Polizei und Justiz und verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung. Die Arbeitsgruppe Istanbul-Konvention hat diesen Prozess eng begleitet. In vier Arbeitsgruppen, einer Dialogveranstaltung und einem Workshop mit Frauen mit Behinderung wurden die Bedarfe ermittelt und anschließend gemeinsam mit den Akteur*innen Maßnahmen entwickelt, um den Vorgaben der Istanbul-Konvention gerecht zu werden. 

Der Aktionsplan enthält einen Katalog mit 81 Maßnahmen in den Handlungsfeldern Prävention, Schutz und Unterstützung sowie Strafverfolgung und Justiz. Die Schwerpunkte sind Folgende: 

  • finanzielle und strukturelle Stärkung bestehender Hilfsangebote, 

  • Aufbau der behördenübergreifenden und verwaltungsinternen Zusammenarbeit, 

  • Fortbildung von Fachkräften, 

  • Evaluation und Aufbau eines Monitorings,

  • Ausweitung präventiver Maßnahmen,

  • konsequente Berücksichtigung vulnerabler Zielgruppen in allen Handlungsfeldern

Der Abschlussbericht zum Aktionsplan Istanbul-Konvention wurde von der Politik zur Kenntnis genommen. Ein Ergänzungsantrag zum Aktionsplan wurde beschlossen und der Aktionsplan wird somit um vier Maßnahmen ergänzt. 

Die Maßnahmen des Ergänzungsantrags beziehen sich u.a. auf Maßnahmen zur Unterstützung von Betroffenen institutioneller Gewalt im Rahmen von familiengerichtlichen Verfahren sowie auf die Einrichtung eines Betroffenenbeirats.

Mit den derzeit zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln kann mit der Umsetzung einiger Maßnahmen ab Sommer 2025 begonnen werden. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen ist von der Einrichtung einer Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention und zusätzlichen finanziellen Mitteln abhängig, die zunächst von der Politik beschlossen werden müssen. 

Erst dann kann die Istanbul-Konvention nachhaltig auf kommunaler Ebene umgesetzt werden.