Alleinerziehend

Regenbogenflaggen auf dem Prinzipalmarkt
 
Das Team des Amtes für Gleichstellung.
 
Fahnen zum Internationalen Frauentag am Stadthaus 3
 
 
Orange Day auf dem Prinzipalmarkt
 

Alleinerziehend

Unterhalt

Familien sind bunt und unterschiedlich. In knapp 20 Prozent der Familien wachsen Kinder mit nur einem Elternteil auf. In neun von zehn Fällen leben die Kinder bei ihren Müttern. Neben der fehlenden Entlastung durch Partner*innen prägen materielle Einschränkungen und finanzielle Sorgen viel häufiger den Alltag vieler Ein-Eltern-Familien als in „traditionellen“ Familien.

Ungefähr die Hälfte aller Alleinerziehenden erhalten keinen Unterhalt für ihre Kinder, weitere 25 % bekommen entweder unregelmäßig oder zu wenig Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil. Das ist ein Hauptgrund für die hohe Armutsgefahr. In diesen Fällen springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Dieser muss beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beantragt werden.

Mit dem "Starke-Familien-Gesetz" wurde 2020 der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit mittleren Einkommen geöffnet. Falls der Antrag bisher abgelehnt wurde, kann es sich eventuell lohnen, ihn neu zu stellen.

Vielen Kindern steht jedoch eine deutliche höhere Summe als der Unterhaltsvorschuss zu, die Höhe orientiert sich an den Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten, der Düsseldorfer Tabelle zu. Es lohnt sich also, auch selbst alles dafür zu tun, den rechtmäßigen Unterhalt vom nicht zahlenden Elternteil zu bekommen. Das Jugendamt berät und unterstützt darin. In bestimmten Fällen kann kostenlos eine Beistandschaft beantragt werden, so dass das Jugendamt die Unterhaltsansprüche des Kindes durchsetzt.

Der Unterhalt kann auch mit anwaltlicher Hilfe eingefordert werden. Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Die Eigenbeteiligung liegt bei 15 €.

Weitere finanzielle Hilfen für Alleinerziehende sind:

  • Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Grundsicherung: Auskunft erhalten Sie beim Jobcenter Münster, Stadthaus 2, Ludgeriplatz 4 und im Sozialbüro im cuba e.V. , Achtermannstr. 10-12, Tel. 02 51/5 88 56
  • Wohngeld: Weitere Infos hierzu beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung

Kinderbetreuung

Das Angebot an außerfamiliären Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, besonders für Kinder unter drei Jahren, wurde in den letzten Jahren in Münster erweitert. Auch hier kann Ihnen das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Arbeitskreis Alleinerziehende

Mit dem Anspruch, eine Lobby für Alleinerziehende in Münster zu sein, hat sich 1990 in Münster der Arbeitskreis Alleinerziehende gegründet. Auf der Website des Arbeitskreises finden sich umfassende Informationen zu finanziellen und rechtlichen Fragen, einen Überblick über die Angebote für Alleinerziehende in Münster und Adressen und Kontakte zu Einrichtungen und Beratungsstellen.

Infos und Beratung

Julia von Hayn
Amt für Gleichstellung

Julia von Hayn

Beratung, FinanzFAIRteilung (Gender Budgeting), Europäische Charta für die Gleichstellung

Volljuristin

02 51/4 92-17 04

vonhayn@stadt-muenster.de