FINANZfairTEILUNG

Regenbogenflaggen auf dem Prinzipalmarkt
 
Fahnen zum Internationalen Frauentag am Stadthaus 3
 
 
Orange Day auf dem Prinzipalmarkt
 
Das Team des Amtes für Gleichstellung.
 

FinanzFAIRteilung

Die öffentlichen Mittel fair auf alle Bürger*innen zu verteilen, ist das Ziel von Gender Budgeting oder „FinanzFAIRteilung“, wie es in Münster deshalb heißt.

Der öffentliche Haushalt zeigt die Verteilungsgerechtigkeit in unserer Stadt und ist Ausdruck von politischen Prioritätensetzungen. Denn die meisten finanziellen Entscheidungen zum städtischen Haushalt betreffen Bürger*innen in unterschiedlicher Weise. Weil die Lebensumstände (auch) geschlechterspezifisch unterschiedlich sind, profitieren Menschen nicht gleichmäßig von den städtischen Angeboten wie zum Beispiel der Bücherei, dem öffentlichen Nahverkehr oder von Sportvereinen.

Eine geschlechtergerechte Haushaltsplanung, bei der sichergestellt wird, für alle Geschlechter den gleichen Zugang zum öffentlichen Budget zu ermöglichen, führt zu mehr Verteilungsgerechtigkeit in unserer Gesellschaft.

Deshalb sind folgende Fragestellungen wichtig für die Aufstellung eines fairen Haushalts:

  • Welche Zielgruppen werden durch die städtischen Angebote erreicht?
  • Wie wirkt sich die Vergabe öffentlicher Mittel auf die Lebensverhältnisse von unterschiedlichen Geschlechtern aus?
  • Werden spezifische Lebensbereiche besonders berücksichtigt?

FinanzFAIRteilung

Weil der Begriff Gender Budgeting sperrig und im deutschen Sprachgebrauch wenig aussagekräftig ist, hat Münster mit einem Wettbewerb unter den Beschäftigten der Stadtverwaltung den Namen FinanzFAIRteilung gefunden, denn es geht um den gerechten und damit nachhaltigen Einsatz öffentlicher Mittel.

Im Jahr 2015 startete die Stadt Münster die schrittweise Einführung der FINANZfairTEILUNG in den kommunalen Haushalt. Die Querschnittsthemen Gender Budgeting und Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurden inzwischen miteinander verknüpft. Damit werden beide Aufgaben ressourcenschonend verbunden und die Ziele verstärken sich gegenseitig.

Das Amt für Gleichstellung Münster hat eine Gebrauchsanleitung zur FinanzFAIRteilung erstellt. Anhand eines fortlaufenden Beispiels wird Schritt für Schritt erklärt, wie Gender Budgeting in der Praxis funktioniert.

Infos und Beratung

Julia von Hayn
Amt für Gleichstellung

Julia von Hayn

Beratung, FinanzFAIRteilung (Gender Budgeting), Europäische Charta für die Gleichstellung

Volljuristin

02 51/4 92-17 04

vonhayn@stadt-muenster.de