Keine Teilnahme am Bewerbungsverfahren
Sie haben angegeben, dass Ihnen noch keine Finanzierungsbestätigung vorliegt, Sie nicht bereit sind, den Bodenwert ohne Abschläge zu zahlen und/oder keine der folgenden Dokumente vorliegen:
- Einkommenssteuerbescheide oder Erklärungen eines Steuerberaters/Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Einkommen der o.a. Kalenderjahre
- Gültiger Wohnberechtigungsschein, der alle im zukünftigen Haushalt lebenden Personen berücksichtigt
Ohne diese Unterlagen ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren nicht möglich. Sobald Ihnen die oben genannten Unterlagen vorliegen, können Sie den Bewerbungsprozess erneut starten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Amt für Immobilienmanagement.