Gemeinschaftliches Wohnen
Im Oktober 2019 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte zu fördern. In Zukunft wird in den Baugebieten daher grundsätzlich ein Anteil der Grundstücke für Mehrfamilienhäuser für gemeinschaftliche, inklusive und genossenschaftliche Wohnformen angeboten. Die Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen in Münster wird gemeinsam vom Amt für Immobilienmanagement und dem Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung vorangetrieben. Dabei führt das Amt für Immobilienmanagement die Vergabe der Grundstücke samt Ausschreibungsverfahren durch.
Vergeben werden die Grundstücke für gemeinschaftliche Wohnformen im Rahmen von wettbewerblich organisierten Konzeptverfahren. es handelt sich dabei um Ausschreibungsverfahren, in denen die Qualität der eingereichten Konzepte anhand von festgelegten Kriterien (soziale, räumliche, technische Innovationen) bewertet wird. Da die Grundstücke zum Festpreis vergeben werden, wird gemäß aktueller politischer Beschlusslage ein Preiswettbewerb ausgeschlossen. Die Wohngruppen können zudem wählen, ob sie das Grundstück kaufen oder im Erbbaurecht übernehmen wollen.