An- und Vermietung
Der Mietmarkt stellt eine wichtige Säule im Amt für Immobilienmanagement dar, wenn es um die Beschaffung neuer Flächen aber auch um die Bereitstellung städtischer Flächen geht. Insgesamt betreut das Amt für Immobilienmanagement in der An- und Vermietung rund 3.600 Verträge. Dazu gehören unter anderem die An- und Vermietungen von Bürogebäuden, Flüchtlingsunterkünften, Pavillons oder Kitas.
Mehr als die Hälfte der Verträge bezieht sich auf Vermietungen im unbebauten Bereich, wie landwirtschaftliche Flächen, Kleingärten oder auch temporäre Nutzungen für Veranstaltungen. Viele Flächen verwendet die Stadt Münster als Tauschflächen, um beispielsweise beim Ankauf von Bauland den Eigentümerinnen und Eigentümern Ersatz anbieten zu können.
Wesentliche Tätigkeitsfelder in der An- und Vermietung von Gebäuden sind:
- die Anmietung von Büroflächen, Kitas, Flüchtlingseinrichtungen etc.
- die Vermietung von Objekten, zum Beispiel für gewerbliche Nutzungen oder Ladenlokale, Kitas, im geringen Umfang auch die Vermietung von Wohnungen
- die Wahrnehmung der Eigentümervertretung und der Betreiberverantwortung in kaufmännischer Hinsicht
- die Verantwortung eines störungsfreien Betriebsablaufs
Zum Flächenmanagement gehören unter anderem:
- die Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke und gewerbliche Grundstücksmietverträge
- die Unterhaltung und Bewirtschaftung unbebauter Grundstücke
- Eigen- und Fremdgestattungen
- Verträge zur Bereitstellung von Kleingartenanlagen
- die Vermietung von Flächen für vereinseigene Sportanlagen
- die Genehmigung von Veranstaltungen auf städtischen Flächen
- Baustelleneinrichtungen
- Fischereirechte / Jagdpachten
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht auf städtischen Flächen
- Werbekonzessionsverträge