Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren wird ausschließlich online durchgeführt. Mit Bewerbungsstart wird das Bewerbungsportal auf der Homepage des Amtes für Immobilienmanagement geöffnet. Sie werden über ein verständliches Menü durch das ganze Bewerbungsverfahren geleitet.

Bei auftretenden Fragen oder Problemen im Bewerbungsverfahren können Sie sich gerne an die zuständige Ansprechperson, per E-Mail oder per Telefon, wenden. 

Ja, Sie können sich in mehreren Baugebieten um ein Grundstück bewerben. Wenn Sie aber bereits ein städtisches Grundstück über ein Vergabeverfahren erhalten haben, können Sie sich nicht mehr um ein weiteres Grundstück bewerben. Gleiches gilt, wenn Sie in einem Baugebiet ein Grundstück zugeteilt bekommen haben und der Stadt Münster Ihre schriftliche Zusage zu dem Erwerb dieses Grundstücks, beziehungsweise zur Nutzung des Erbbaurechts vorliegt. 

Die Stadt Münster vergibt die Grundstücke nach festgelegten sozialen Kriterien, den sogenannten "Richtlinien für die Vergabe städtischer Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung" (Vergaberichtlinien). Zu den sozialen Kriterien zählen unter anderem die Anzahl der Kinder, der Wohnort, der Ort des Arbeitsplatzes, ehrenamtliche Aktivitäten und ein vorliegender Pflegegrad. Für alle Kriterien werden Punkte vergeben. Die Bewerbenden mit der höchsten Punktzahl erhalten als erstes ein Angebot. Seit Juni 2023 werden darüber hinaus etwa 10 Prozent der Grundstücke per Los vergeben. 

Bei allen Baugebieten haben wir einen Überhang von Bewerbenden. Ihre Chancen, ein Grundstück zugeteilt zu bekommen stehen gut, wenn Sie möglichst viele soziale Kriterien im Bewerbungsverfahren erfüllen. 

Ja, Sie können sich bewerben. Die Vermarktung erfolgt – wie bereits beschrieben – nach den städtischen Vergaberichtlinien der Stadt Münster. Der darin enthaltene Punktekatalog für die Vermarktung nach sozialen Kriterien bestimmt nur die Rangfolge, in der ein Baugrundstück den Bewerbenden angeboten wird. Je nach Ihrem Ranking besteht die Möglichkeit, ein städtisches Grundstück zugewiesen zu bekommen, auch wenn Sie keine Kinder haben oder nicht aus Münster kommen. Darüber hinaus besteht die Chance, über das Losverfahren ein Grundstück zugeteilt zu bekommen. 

Ja, Sie können Wunsch-Grundstücke im Bewerbungsverfahren angeben. Geben Sie dabei auch die Reihenfolge an, in der Sie die Grundstücke bevorzugen. Eine Garantie dafür, dass Sie eines der von Ihnen priorisierten Grundstücke zugeteilt bekommen, kann aber nicht gegeben werden.

Um Ihre Chancen auf die Zuteilung eines Grundstücks zu vergrößern, sollten Sie in der Bewerbung immer angeben, dass Sie auch an Alternativgrundstücken interessiert sind. Nur dann wird Ihnen auch ein anderes Grundstück angeboten, wenn Ihre Wunschgrundstücke bereits vergeben sind. 

Nein, Ihre Bewerbung ist unverbindlich. Die Stadt Münster wird Ihnen jedoch im Fall einer Grundstückszuteilung nur einen befristeten Zeitraum zur Entscheidung über die Annahme des Angebotes zur Verfügung stellen, um nachrangigen Mitbewerber*innen ebenfalls die Chance zum Erwerb eines Grundstücks, beziehungsweise zur Nutzung des Erbbaurechts zu geben.

Ihre Bewerbung können Sie natürlich jederzeit durch eine schriftliche Erklärung wieder zurückziehen. 

Sie können sich bis zum Ende der genannten Bewerbungsfrist bewerben. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständige Online-Bewerbung sowie alle geforderten Anlagen und Nachweise bei der Stadt Münster per E-Mail eingegangen sein. 

Ja, Sie können vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden, z. B. wenn folgende Gründe vorliegen:

  • Wenn Sie schuldhaft falsche Angaben zur persönlichen und finanziellen Situation machen.
  • Wenn Sie bereits ein städtisches Baugrundstück in einem Vermarktungsverfahren erhalten haben.
  • Wenn bis zum Bewerbungsschluss keine vollständige Bewerbung nebst aller geforderten Anlagen/Nachweise beim Amt für Immobilienmanagement vorliegt.

Die Stadt Münster bietet zunächst den Bewerbenden mit den höchsten Punktzahlen Grundstücke an. Je nachdem, wie viele Punkte Sie in dem Bewerbungsverfahren erreichen, bekommen Sie also schon früh Nachricht von uns. Sollten Grundstücke zurückgegeben werden, werden die Personen auf der Nachrückliste kurzfristig über die Möglichkeit des Grundstückerwerbs, beziehungsweise über die Nutzung des Erbbaurechts informiert.

Erfahrungsgemäß dauert es circa sechs Monate ab Bewerbungsschluss, bis alle Grundstücke vermarktet sind. Dies ist auch abhängig davon, wie schnell sich Bewerbende, die einen Zuschlag erhalten haben, verbindlich entscheiden.

Sofern Ihnen kein Grundstück angeboten werden konnte, werden Sie eine entsprechende Absage erst nach Vergabe aller Grundstücke erhalten. 

Eine Information über die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie während der Online-Bewerbung. Sie benötigen:

  • Aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate) für alle Mitglieder des zukünftigen Haushalts
  • Finanzierungsbestätigung über das geplante Vorhaben von einem in der EU zugelassenen Kreditinstitut
  • Steuerbescheide aller steuerpflichtigen volljährigen Personen des zukünftigen Haushalts, vom letzten und vorletzten Kalenderjahr (sofern keine andere Regelung im Bewerbungsverfahren angegeben ist), alternativ: anderweitige Erklärungen über das zu versteuernde Einkommen von einer/m Steuerberater*in oder einem Lohnsteuerhilfeverein
  • Nachweise über alle in den Vergaberichtlinien  (pdf, 241 KB) unter "4. Vergabekriterien" zutreffenden Punkte. Folgende Kriterien können berücksichtigt werden:
    • Hauptwohnsitz / alleinige Wohnung in Münster
    • Arbeitsplatz in Münster
    • Arbeitsplatz oder Wohnung im angrenzenden statistischen Stadtbezirk
    • Tätigkeit in einem Mangelberuf
    • Freiwerden einer öffentlich geförderten Wohnung
    • Freiwillige Tätigkeit in einer allgemein anerkannten Organisation
    • Anzahl und Alter der im zukünftigen Haushalt wohnenden Kinder
    • Haushaltsmitglieder des zukünftigen Haushalts mit einer Schwerbehinderung (ab GdB 70 Prozent) oder einem festgestellten Pflegegrad

Diese Kriterien sind sehr individuell und werden teilweise pro Haushalt und teilweise pro Person berücksichtigt. Bitte beachten Sie für die genauen Definitionen und Nachweise die Vergaberichtlinien.

Wenn Sie bereit sind, den Höchstpreis, beziehungsweise den auf dem Höchstpreis basierenden Erbbauzins / Ablösebetrag zu zahlen und dies verbindlich in Ihrer Bewerbung angeben, müssen Sie keine Nachweise zu Ihrem zu versteuernden Einkommen einreichen. 

Die Stadt Münster erhebt keine Kosten für das Bewerbungsverfahren. Es können Kosten für die geforderten Nachweise (z. B. Meldebescheinigung) entstehen. 

Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster bietet Ihnen die Möglichkeit, öffentliche Fördergelder zur Finanzierung des Neubaus zu beantragen. Die Mitarbeitenden des Amtes für Wohnungswesen- und Quartiersentwicklung beraten Sie gern, ob Ihrerseits die Voraussetzungen vorliegen, Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.

Es ist ratsam, auch Ihr kreditfinanzierendes Institut auf Förderprogramme anzusprechen. 

Häufig gestellte Fragen zum Erbbaurecht

Sie haben Fragen zum Erbbaurecht? Hier haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt:


 

Wir sind für Sie da!

Amt für Immobilienmanagement

Kirsten Aupert

Projektentwicklung

Tel. 02 51/4 92-24 14
AupertK@stadt-muenster.de

Amt für Immobilienmanagement

Eva Landsmann-Stahl

Projektentwicklung

Tel. 02 51/4 92-23 32
Landsmann-Stahl@stadt-muenster.de

Amt für Immobilienmanagement

Antje Wagner

Projektentwicklung

Tel. 02 51/4 92-24 51
WagnerA@stadt-muenster.de