Leitlinien für Neubau und Sanierung städtischer Gebäude

Neue Leitlinien für Bau und Sanierung städtischer Gebäude
Der Rat der Stadt Münster hat im August 2020 die Vorlage zur Klimaneutralität bis 2030 samt den überarbeiteten Gebäudeleitlinien beschlossen.
Für die städtischen Immobilien bedeutet das, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent sowie die CO2-Emissionen um 70 Prozent zu reduzieren. Sowohl für Neubau- als auch für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gibt es daher in den Gebäudeleitlinien verbindliche Qualitätskriterien und eine Richtschnur für alle am Bauprozess städtischer Gebäude Beteiligten.
Lebenszyklusbetrachtung und Null-Emissions-Haus

Der Fokus bei Planung, Bau, Sanierung und Betrieb liegt auf der Gesamtbetrachtung des Lebenszyklus eines Gebäudes. Das heißt von der Produktion der Baustoffe über den Bau bis hin zum Rückbau und zur Entsorgung. Bereits bei der Planung ist die Materialwahl bezüglich der verbrauchten Energie im Herstellungsprozess, während des Betriebes und im Rückbau zu betrachten und perspektivisch zu bewerten.
Die maßgebliche Vorgabe zur Erreichung der Klimaschutzziele bei neu zu errichtenden städtischen Gebäuden stellt das Null-Emissions-Haus dar. In den Gebäudeleitlinien ist für alle Neubauten sowie baulichen Erweiterungen ab einer Größe von 500 m² BGF ein Wärmedämmstandards von 20 kWh/m² BGF verpflichtend. Durch die Nutzung regenerativer Energien sollen die Gebäude zu klimaneutralen Gebäuden entwickelt werden. Neben der Umsetzung des Null-Emissions-Hauses ist es zusätzlich notwendig, bereits in Wettbewerbs- und Planungsverfahren weitere Nachhaltigkeitsziele zu verankern.
- Gebäudeleitlinien 2020 (PDF, 7.65 MB) nicht barrierefrei
- Ratsvorlage V/0388/2020 Überarbeitung der Gebäudeleitlinien: Nachhaltigkeit und Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude