Die rund 50 im Stadtgebiet verteilten Container für Eletrokleingeräte werden die Abfallwirtschaftsbetriebe in den kommenden Wochen abbauen.
Anlass ist eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist. Die Gesetzesänderung soll das Brandrisiko durch Akkus reduzieren und die Sammlung von Elektrogeräten verbessern.
Aus logistischen Gründen wird es bis Mitte Februar dauern, bis alle E-Container abgebaut sind. „Die Münsteranerinnen und Münsteraner unterstützen uns, wenn sie die E-Container ab sofort nicht mehr nutzen und defekte Elektrokleingeräte wie Toaster oder Föhne ausschließlich am Recyclinghof oder im Handel abgeben“, sagt Dr. Daniel Baumkötter, technischer Betriebsleiter bei den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster.
Mit der Novelle des ElektroG verstärkt der Gesetzgeber die Rücknahmepflicht des Handels für Elektrogeräte und schafft bundesweit einheitliche Vorschriften zur fachgerechten Annahme und Vorsortierung insbesondere batteriebetriebener Altgeräte. „Wir begrüßen es sehr, dass so die Sammlung verbessert und gleichzeitig sicherer für die Mitarbeitenden wird. Durch falsch entsorgte Akkus und Batterien kommt es bundesweit täglich zu rund 30 Bränden in Recycling- und Sortieranlagen, in Fahrzeugen und auf Betriebshöfen. Auch wir erleben das immer häufiger“, so Baumkötter. Auch in Sammelcontainern wurden schon Akkus entsorgt, die sich entzündet haben – trotz des Hinweises auf dem Container: „Keine Akkus und Batterien einwerfen“.
Neue Regelung am Recyclinghof: E-Kleingeräte beim Fachpersonal abgeben
Um Akkubrände bei Sammlung und Transport zu verhindern, müssen die awm nicht nur die Container im Stadtgebiet abbauen. Das neue ElektroG unterbindet auch das Einwerfen von Elektrokleingeräten in Container auf dem Recyclinghof. Fachpersonal der awm nimmt die Geräte ab sofort an Sammeltischen entgegen. Enthält das Gerät noch Akkus oder Batterien, erfassen die Mitarbeitenden diese separat. Ist der Akku verbaut, müssen sie das Gerät in einem gesonderten Behälter sammeln. Elektrogeräte nehmen die awm an zehn von elf Recyclinghöfen an. Ausgenommen ist nur der Recyclinghof Kinderhaus. Aus Platzgründen können hier keine Sammelbehälter für Elektrogeräte und -akkus gestellt werden.
Elektrogroßgeräte – zum Beispiel Waschmaschinen und Kühlschränke – können wie gewohnt an dem entsprechenden Sammelplatz auf dem Recyclinghof abgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger sollten Leuchtmittel, Batterien und Akkus möglichst vorab entfernen und diese beim Fachpersonal abgeben.
Rücknahmepflicht des Handels für Elektrogeräte, (Fahrrad-)Akkus und E-Zigaretten
Zur besseren Verbraucherinformation müssen alle Sammelstellen für Elektrogeräte ab sofort mit einem bundesweit einheitlichen Symbol „Elektrogeräte Rücknahme“ gekennzeichnet sein.
Zur Rücknahme von Elektrogeräten, E-Zigaretten („Vapes“) sowie Akkus und Batterien sind neben den Kommunen auch Händlerinnen und Händler unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet.
Mehr Informationen zur Elektrogeräte-Rückgabe
Akkus für so genannte „leichte Verkehrsmittel“ wie E-Bikes oder E-Scooter müssen Händler, die solche Akkus verkaufen, unabhängig von einem Neukauf kostenfrei zurücknehmen. Nach dem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) können Bürgerinnen und Bürger solche Akkus in haushaltsüblichen Mengen (bis zu drei Stück) ebenfalls kostenfrei an den Recyclinghöfen abgeben.
Rückfragen beantwortet das awm-Kundencenter unter Tel. 02 51/60 52-53.