Ein mobiler "Blitzer" in der Engelstraße in Münster.
Die Zahl der Verwarnungs- und Bußgeldverfahren bei Verstößen im Straßenverkehr ist im vergangenen Jahr auf rund 227.000 gestiegen. Gleichzeitig sanken die Einnahmen auf 9,7 Millionen Euro und befinden sich wieder auf dem Niveau von 2023.
Trotz steigender Zahlen sanken gleichzeitig die Einnahmen daraus um 1,9 Millionen Euro auf 9,7 Millionen Euro und liegen damit wieder auf dem Niveau von 2023 (9,9 Millionen Euro), wie aus der aktuellen Jahresstatistik der Bußgeldstelle der Stadt Münster hervorgeht. Ursache für die rückläufigen Einnahmen sind unter anderem deutlich weniger Verstöße an roten Ampeln. Wegen langfristiger Baustellen, etwa an der Weseler Straße, waren einzelne Anlagen monatelang außer Betrieb, sodass die Verfahren von knapp 2.400 auf 345 sanken. Zudem übermittelte die Polizei mit rund 22.500 Fällen deutlich weniger Verkehrsverstöße an die Stadt als 2024 (34.500). Da diese in der Regel höhere Bußgelder nach sich ziehen, wirkt sich der Rückgang direkt auf die Einnahmen aus.
„Bei unseren Kontrollen geht es vorrangig um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden“, sagt Norbert Vechtel, Leiter des städtischen Ordnungsamtes. „Insbesondere rund um Schulen, Kitas oder Seniorenheime und in Tempo-30-Bereichen sollen die Kontrollen dazu beitragen, dass Autofahrerinnen und Autofahrer vorsichtiger fahren und das Unfallrisiko sinkt.“
Anstieg bei Tempoverstößen
Von den insgesamt 226.887 Verfahren entfiel über die Hälfte auf den fließenden Straßenverkehr. Das Ordnungsamt registrierte in diesem Bereich rund 120.000 Fälle – 3.000 mehr als im Vorjahr. Den größten Anteil machten Geschwindigkeitsverstöße mit mehr als 95.000 Verfahren aus (2024: 78.500). Hinzu kamen die Rotlichtverstöße sowie von der Polizei übermittelte Fälle. Die Zahl der verhängten Fahrverbote sank von rund 2.900 auf 1.300.
Zur Überwachung des Verkehrs setzt das Ordnungsamt stationäre, semistationäre und mobile Anlagen wie Blitzer und Starenkästen ein; 2025 kam eine vierte semistationäre Anlage hinzu. Die Polizei darf darüber hinaus Pkw im Verkehr anhalten, um Verstöße wie Handynutzung und Alkohol am Steuer sowie Vorfahrts- und Abstandsverstöße aufzunehmen.
Mehr Parkverstöße in Münster
Bei den Parkverstößen stieg die Zahl der Verfahren um knapp vier Prozent auf 107.000. 1.800 Fahrzeuge – 33 Prozent mehr als im Vorjahr – wurden zusätzlich zur Verwarnung wegen schwerwiegender Verstöße abgeschleppt. Besonders in schützenswerten Bereichen, auf Geh- und Radwegen, Schulwegen und in Bewohnerparkzonen wurden Verstöße geahndet.
Die Zahl der Parkverstöße, die von unbeteiligten Dritten gemeldet wurden, ging von knapp 9.300 auf rund 8.150 zurück. Falschparkerinnen und -parker mussten im Durchschnitt mit einem Verwarnungsgeld von 26,90 Euro rechnen (Vorjahr: 26,58 Euro).