
Am 14. September werden in Münster im Zuge der Kommunalwahlen neben dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin auch der Rat der Stadt und die sechs Bezirksvertretungen gewählt. Auch die Wahl zum Integrationsrat der Stadt fällt auf diesen Tag. © Stadt Münster
Für die Position des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin stehen voraussichtlich acht Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Markus Lewe, seit 2009 im Amt, tritt nicht erneut an. Als Oberbürgermeister ist er oberster Repräsentant der Stadt, Leiter der Verwaltung und Vorgesetzter aller städtischen Mitarbeitenden. Er ist Mitglied und Vorsitzender des Rates der Stadt und leitet dessen Sitzungen.
Um am 14. September für die fünfjährige Amtszeit gewählt zu werden, muss ein Kandidat oder eine Kandidatin mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten. Andernfalls findet am 28. September eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Bürgerschaft entscheidet über 66 Sitze im Rat
Das wichtigste Organ der Selbstverwaltung einer Kommune ist der Rat. Auch seine Mitglieder werden am 14. September für fünf Jahre direkt von den Münsteranerinnen und Münsteranern gewählt. Zur Wahl stehen Kandidatinnen und Kandidaten von voraussichtlich zehn Parteien und zwei Wählergruppen sowie ein Einzelbewerber. In Städten mit 250.000 bis 400.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – also auch in Münster – hat der Rat 66 Sitze. Die Hälfte der Ratsmitglieder wird direkt in den 33 Wahlbezirken Münsters gewählt, die anderen 33 Sitze werden entsprechend dem Wahlergebnis in der gesamten Stadt über Listen der Parteien besetzt. Das 67. Mitglied des Rates ist der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin.
Die Sitzungen des Rates finden etwa alle zwei Monate statt. Für die Umsetzung der politischen Beschlüsse der Mitglieder des Rates und der untergeordneten Fachausschüsse ist die Stadtverwaltung zuständig. Die Ratsmitglieder organisieren sich in der Regel entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit in Fraktionen und Gruppen. Eine Fraktion besteht bei einer Stadt der Größenordnung Münsters aus mindestens drei, eine Gruppe aus mindestens zwei Ratsmitgliedern. Im Rat der Stadt Münster gibt es derzeit sechs Fraktionen, eine Gruppe und ein fraktionsloses Ratsmitglied.
Sechs Bezirksvertretungen für bürgernahe Arbeit
Mit dem dritten Stimmzettel, auf dem die Münsteranerinnen und Münsteraner am 14. September ihr Kreuz setzen können, entscheiden sie über die Mitglieder ihrer jeweiligen Bezirksvertretung. Auch sie werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Die Stadt ist dabei in sechs Bezirke aufgeteilt, für die jeweils eine eigene Bezirksvertretung zuständig ist: Mitte, Nord, Ost, Südost, Hiltrup und West. Die sechs Bezirksvertretungen bestehen jeweils aus 19 Mitgliedern. Es gibt – wie im Rat – Fraktionen der verschiedenen Parteien.
Die Mitglieder einer Bezirksvertretung wählen aus ihrer Mitte wiederum eine Bezirksbürgermeisterin oder einen Bezirksbürgermeister. Diese haben den Vorsitz in der jeweiligen Bezirksvertretung, laden zu den Sitzungen ein und leiten sie.
Nach der kommunalen Gebietsreform 1975 hatte das Land Nordrhein-Westfalen den kreisfreien Städten gesetzlich vorgeschrieben, Bezirksvertretungen zu bilden, um Bürgerbeteiligung und bürgernahe Arbeit zu stärken. Die Bezirksvertretungen entscheiden über festgelegte Angelegenheiten ihrer Stadtbezirke. Dazu gehören beispielsweise die Unterhaltung und Ausstattung der dortigen Schulen, Sportplätze oder Friedhöfe, der Neubau und die Sanierung von Spielplätzen, die Ausgestaltung von Park- und Grünanlagen, die Benennung von Straßen und Plätzen, Fragen des Denkmalschutzes und die Betreuung von örtlichen Vereinen und Initiativen.
Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen in Münster sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Münster wohnen oder sich gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei den letzten Kommunalwahlen im September 2020 lag die Wahlbeteiligung in Münster bei 63 Prozent und war damit so hoch wie in keiner anderen kreisfreien Stadt in Nordrhein-Westfalen.
Wahl zum Integrationsrat
Neben den Kommunalwahlen findet am 14. September auch die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Münster statt. Der Integrationsrat hat 27 Mitglieder, davon werden 18 Mitglieder an diesem Tag gewählt. Die anderen neun sind Ratsmitglieder, die später der Rat bestimmt. Für sie alle gilt eine Amtszeit von fünf Jahren. Kommunen mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern müssen einen Integrationsrat bilden. Er engagiert sich für die gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in allen Bereichen des politischen, gesellschaftlichen sowie kulturellen Lebens.
Wahlberechtigt sind Personen mit Zuwanderungsgeschichte. Dazu gehören Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben und auch diejenigen, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben. Sie müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Münster ihre Hauptwohnung haben und sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten.