Münster novelliert die Vergnügungssteuersatzungen
Der Rat beschloss am heutigen Mittwoch die Erhöhung der Spielapparatesteuer von bislang 19 auf künftig 22 Prozent. Damit folgte der Rat einem Vorschlag von Stadtkämmerin Christine Zeller.
Die Steuer wird auf das Einspielergebnis der Spielapparate erhoben, also auf den Betrag, den die Spielerinnen und Spieler einsetzen. Bei einem negativen oder geringen Einspielergebnis wird eine Mindeststeuer in Höhe von 60 Euro je Apparat und Monat erhoben.
Mit der Novellierung der Vergnügungssteuer verfolgt die Stadt Münster zwei Ziele. Zum einen sollen Steuermehrerträge für den angespannten städtischen Haushalt generiert werden. Die Stadt verspricht sich im laufenden Jahr 2025 von den Vergnügungssteuersatzungen Steuererträge in Höhe von gut 2,5 Millionen Euro, die ab dem kommenden Jahr auf 2,7 Millionen Euro jährlich steigen sollen. Zum anderen soll die Spielsucht weiter eingedämmt werden.
Darüber hinaus wird das Besteuerungsverfahren durch die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung für Spielapparate modernisiert. Anstelle von quartalsweisen Vorauszahlungen und jährlichen Steuererklärungen sind ab Juli 2025 monatliche Steueranmeldungen von den Steuerpflichtigen zu übermitteln und die selbst berechneten Steuerbeträge zu entrichten.
Mit der Neufassung wird auch den Forderungen der Automatenwirtschaft Rechnung getragen, indem unmittelbar die aktuellen Einspielergebnisse besteuert werden. Weiterhin begünstigt die vorgesehene elektronische und authentifizierte Übermittlung der Steueranmeldungen und Zählwerkdaten einen deutlichen Bürokratieabbau, da es zukünftig nicht mehr notwendig sein wird, Vordrucke handschriftlich auszufüllen, Erklärungen eigenhändig zu unterschreiben oder Zählwerkausdrucke einzureichen, sodass gleichzeitig Ressourcen auf Seiten der Automatenaufsteller eingespart werden können.
Aktuell gibt es in Münster 25 Spielhallen sowie 28 sonstige Orte, zum Beispiel Gastwirtschaften, an denen Spielapparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit betrieben werden.