In der Bewohnerparkzone F - hier die Goebenstraße - führt die Stadt Münster im Februar das so genannte Mischprinzip ein: Fahrerinnen und Fahrer ohne Bewohnerparkausweis können ihr Fahrzeug im gesamten Quartier maximal zwei Stunden, Anwohnende mit Bewohnerparkausweis ohne zeitliche Beschränkung parken.
Das heißt, dass Fahrerinnen und Fahrer ohne Bewohnerparkausweis ihr Fahrzeug im gesamten Gebiet nur noch maximal zwei Stunden abstellen dürfen und eine Parkscheibe auslegen müssen. Anwohnende mit Bewohnerparkausweis sind von dieser Regelung ausgenommen und können im gesamten Bereich ohne zeitliche Beschränkung parken.
Die Einführung des Mischprinzips soll dazu beitragen, die Parksituation im Quartier zu entspannen: Aktuell gibt es hier viel Parksuchverkehr von Pendlerinnen und Pendlern. Die geänderte Parkregelung ist Teil des Integrierten Parkraumkonzeptes, das der Stadtrat im Jahr 2024 beschlossen hat. In dessen Rahmen will die Stadt Münster mittelfristig für alle Bewohnerparkzonen außerhalb der Promenade das Mischprinzip einführen, sodass im Stadtgebiet einheitliche Bewohnerparkregelungen gelten. Die Bewohnerparkzone F ist die zweite Zone, in der die Stadt Münster das Mischprinzip umsetzt.
Wer noch keinen Bewohnerparkausweis hat, kann ihn ab sofort beantragen. Er gilt für ein Jahr. Die Zeit vom 17. Februar bis Ende Februar ist als Übergangszeitraum gedacht, um allen Anwohnenden der Parkzone F die Möglichkeit zu geben, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Bestehende Parkausweise bleiben gültig.
Die Beantragung des Bewohnerparkausweises ist für Anwohnerinnen und Anwohner online möglich. Auf der Webseite gibt es alle Informationen zum Bewohnerparken, zu den Parkzonen und zum Parkausweis. Münsteranerinnen und Münsteraner können Bewohnerparkausweise auch im Bürgerbüro beantragen - am besten mit Terminvereinbarung.