Hintergrund ist eine Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen, der der Bundesrat am 30. Januar zugestimmt hat. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 6. Februar treten die neuen Gebühren bundesweit am 7. Februar in Kraft – damit auch in Münster.
Begründet wird die Erhöhung mit gestiegenen Produktions- und Verwaltungskosten. Die Gebühren sollen eine kostendeckende Bearbeitung ermöglichen. Die neuen Sätze gelten für Neuausstellungen und Ersatzdokumente. Unverändert bleibt die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises; sie bleibt bei zehn Euro.