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Stadt geht strenger gegen Störungen auf öffentlichen Plätzen vor

06.06.2023

Abgestimmtes Maßnahmenpaket für Innenstadt-Grünflächen / Park an der Clemenskirche wird wieder geöffnet

Münster (SMS) Die Stadt Münster wird konsequenter gegen Störungen auf öffentlichen Grünflächen und in Parks in der Innenstadt vorgehen. Mit mehr Präsenz des Kommunalen Ordnungsdiensts (KOD), anlassbezogenen Platzverweisen für störende Gruppen und dem Verbot von störenden Lagerplätzen sollen die betroffenen Bereiche wieder für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar gemacht werden. 

Anwohnende und Gewerbetreibende aus der Nachbarschaft hatten sich in der jüngsten Vergangenheit vermehrt über störendes Verhalten vor allem in den Bereichen der öffentlichen Grünanlagen an der Von-Vincke-Straße, dem Servatiiplatz und an dem kleinen Park an der Clemenskirche beschwert. Neben Lärmbelästigungen und Pöbeleien wurden auch die Grünanlagen zum Teil stark in Mitleidenschaft gezogen. In der Folge musste etwa der Park an der Clemenskirche vorübergehend geschlossen werden. 

Park an der Clemenskirche wird wieder geöffnet 

Nach Ortsterminen mit Betroffenen erklärt Ordnungsamtsleiter Norbert Vechtel: „Wir werden mit einem abgestimmten Maßnahmenpaket insbesondere gegen das sogenannte störende Lagern konsequent vorgehen.“ Sobald die Reparaturarbeiten abgeschlossen sind, soll zudem der Park an der Clemenskirche mit leicht reduzierten Sommeröffnungszeiten (werktags von 9 bis 18 Uhr) wieder für die Allgemeinheit zugänglich sein - voraussichtlich in zwei Wochen.  

Rechtliche Grundlage für das strengere Vorgehen ist die städtische „Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung“. Der KOD wird in Zukunft, unterstützt von der Polizei, verstärkt Präsenz in den angesprochenen Bereichen zeigen und Gruppen, die unter anderem durch Sachbeschädigungen, Lärm oder alkoholbedingte Störungen auffallen, des Platzes verweisen. Zudem soll der Betrieb von mobilen Musikboxen und der Aufbau von Lagerplätzen untersagt werden.

Eng abgestimmte Maßnahmen

Die Stadt sucht in diesem Zusammenhang nicht nur die Zusammenarbeit mit Gewerbebetrieben in der Nachbarschaft, deren Privatgrundstücke ebenfalls von störenden Personen in Anspruch genommen werden. Es soll weiterhin die enge Abstimmung der Maßnahmen mit der mobilen Quartiersarbeit des Sozialamtes, dem Treffpunkt an der Clemenskirche und den Kirchen erfolgen.

Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer betont, dass eine nachhaltige Verbesserung in den genannten Bereichen nur durch abgestimmte, sowohl ordnungsrechtlich als auch sozial ausgewogene Maßnahmen zu erreichen ist. Die Stadt sehe sich in der Verantwortung sicherzustellen, dass alle Erholungssuchenden die Parkanlagen nutzen können.

Bild: Der Park an der Clemenskirche, der nach schweren Beschädigungen geschlossen werden musste, wird in Kürze wiedereröffnet. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

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