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Erhalt von Straßennamen in Münster-Mitte: Bürgerentscheid im kommenden Jahr

Die Entscheidung, ob fünf Straßen im Stadtbezirk Münster-Mitte umbenannt werden oder ihre Namen behalten, fällt bei einem Bürgerentscheid im kommenden Jahr.

Straßenschild der "Admiral-Scheer-Straße"

Die Bezirksvertretung Münster Mitte hat dem Bürgerbegehren für den Erhalt von fünf Straßennamen in Münster-Mitte – darunter die Namen „Admiral-Scheer-Straße“ und „Skagerrakstraße“ – nicht entsprochen. Die Entscheidung, ob es zur Umbenennung der Straßen kommt, fällt daher bei einem Bürgerentscheid im kommenden Jahr. © Stadt Münster

Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat dem Bürgerbegehren für den Erhalt der Namen in ihrer Sitzung am Dienstag, 11. November, nicht entsprochen. Damit bleibt die Bezirksvertretung bei ihrem Beschluss von Mai, die Skagerrakstraße, die Admiral-Scheer-Straße, die Admiral-Spee-Straße und die Otto-Weddigen-Straße in Mauritz-Mitte sowie die Langemarckstraße in Uppenberg aufgrund ihrer Bezüge zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland umzubenennen. Ob der Beschluss umgesetzt wird, entscheiden nun alle Wahlberechtigten im Bezirk Münster-Mitte.

Die „Bürgerinitiative für Münsters Straßen“ hatte im August das Bürgerbegehren inklusive 6.071 gültiger Unterschriften von Personen aus Münster-Mitte eingereicht, um die Umbenennung der Straßen zu verhindern. Der Rat der Stadt bestätigte am 5. November, dass eine ausreichende Anzahl an gültigen Unterschriften vorliegt und das Bürgerbegehren zulässig ist. In ihrer Sitzung am 11. November stand die Bezirksvertretung Münster-Mitte daher vor der Entscheidung, ob sie dem Bürgerbegehren entspricht und die Straßennamen unverändert bleiben oder ob es zum Bürgerentscheid kommt.

Abstimmung innerhalb von drei Monaten

Der Bürgerentscheid ist innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung vom 11. November an einem Sonntag durchzuführen. Diese Vorgaben ergeben sich aus der Gemeindeordnung sowie der entsprechenden Satzung der Stadt Münster. Spätester Termin für den Entscheid wäre demnach der 8. Februar 2026. Den genauen Termin setzt die Stadt in den kommenden Wochen fest und macht ihn öffentlich bekannt. Sicher ist, dass der Bürgerentscheid nicht mehr in diesem Jahr stattfinden wird.

Alle Wahlberechtigten des Bezirks Münster-Mitte haben bei dem Entscheid die Möglichkeit, mit „Ja“ oder „Nein“ über das Anliegen des Bürgerbegehrens abzustimmen. Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid müsste sich die Mehrheit der gültigen Stimmen für den Erhalt der Straßennamen aussprechen. Zusätzlich gibt es eine Mindesthürde, das sogenannte Quorum: Mehr als zehn Prozent der Bevölkerung im Bezirk Münster-Mitte – das entspräche 10.712 Personen – müsste für den Erhalt der Straßennamen stimmen. Die Kosten für den Entscheid betragen voraussichtlich rund 330.000 Euro.

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