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LED-Tafeln regeln Zufahrt zur Königsstraße dauerhaft

Die Stadt Münster zieht ein positives Zwischenfazit zur seit Anfang März bestehenden Zufahrtsregelung zum Parkhaus Münster Arkaden in der Königsstraße: Nach Einschätzung der Verwaltung hat sich die Aufenthaltsqualität in der Straße seit dem Start der neuen Regelung nachhaltig verbessert, sodass sie diese nun verstetigt.

Sicht auf bzw. in die geplasterte Königgstraße bei sonnigem Wetter. Am Straßenrand viele Fahrräder, rechts am Straßenrad steht eine große LED-Tafel, deren Anzeige die Zufahrt beschränkt.

Die LED-Tafel an der Königsstraße wird durch ein stationäres Modell ersetzt, inhaltlich angepasst und durch eine zweite Tafel auf der anderen Straßenseite ergänzt. © Stadt Münster

Die fünf aufgestellten mobilen LED-Tafeln werden dazu durch stationäre Modelle ersetzt. Mithilfe der LED-Tafeln und mit Unterstützung von Verkehrshelfern leitet die Stadt den Verkehr seit März – insbesondere an den beiden Wochenmarkt-Tagen Mittwoch und Samstag – bei einem voll besetzten Arkaden-Parkhaus auf die Parkhäuser Engelenschanze und Bahnhofstraße um. So sollen lange Autoschlangen in der Königsstraße verhindert werden.

Sobald das Parkhaus voll ist, weisen digitale Anzeigen an fünf Standorten darauf hin, dass die Königsstraße für den Kfz-Verkehr gesperrt ist. Seit der Einführung im März waren die LED-Tafeln im Durchschnitt samstags sieben und mittwochs fünf Stunden aktiviert und zeigten die Sperrung an – immer mit kurzen Pausen, in denen die Zufahrt möglich war. Zugute kommt das Anliegerinnen und Anliegern, Kaufleuten sowie Besucherinnen und Besuchern der Königsstraße gleichermaßen.

Ergänzung auf der anderen Straßenseite

Neben den Verbesserungen hat die Stadt aber auch festgestellt, dass das auf der LED-Tafel an der Einfahrt zur Königsstraße angezeigte Durchfahrtsverbot außerhalb der Einsatzzeiten der Verkehrshelfer oftmals ignoriert wird. Um hier gegenzusteuern, passt die Verwaltung die LED-Tafel inhaltlich an und ergänzt sie um eine zweite Tafel auf der anderen Straßenseite. Auch der Einsatz des Verkehrshelfers wird stetig an die Anforderungen angepasst und zunächst an den verkehrsreichen Tagen Mittwoch, Freitag und Samstag ausgeweitet.

Wie bislang gilt auch weiterhin, dass Lieferwagen, Anliegerinnen und Anlieger sowie mobilitätseingeschränkte Personen von den temporären Sperrungen der Königsstraße ausgenommen sind. Auch Parkplätze für Personen mit Bewohnerparkausweis sowie Privatparkplätze bleiben weiterhin dauerhaft erreichbar.

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