Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung sind im Oktober 2025 bundesweit Neuregelungen im Baugesetzbuch in Kraft getreten. Sie sollen Kommunen eine beschleunigte Genehmigung von Wohnbauvorhaben ermöglichen, indem in bestimmten Fällen von geltenden planungsrechtlichen Regelungen abgewichen werden und auf einen bisher erforderlichen Bebauungsplan verzichtet werden kann.
Die vom Rat beschlossenen Leitlinien legen fest, wie diese Möglichkeiten in Münster zum Einsatz kommen sollen. Damit will die Stadt sicherstellen, dass die neuen Regelungen gezielt sozial gerechte und städtebaulich sowie ökologisch sinnvolle Wohnungsbauprojekte begünstigen.
Voraussetzung für die Anwendung der neuen Möglichkeiten ist laut Leitlinien unter anderem, dass das entsprechende Bauvorhaben zeitnah umgesetzt werden kann. Dazu müssen alle notwendigen Antragsunterlagen vollständig vorliegen und das Grundstück bereits zur Verfügung stehen.
Übereinstimmung mit beschlossenen Konzepten
Damit die neuen Regelungen greifen, muss das Bauvorhaben außerdem mit bereits bestehenden vom Rat beschlossenen Konzepten übereinstimmen. Dazu zählen zum Beispiel der Flächennutzungsplan, das Integrierte Flächenkonzept Münster (IFM), das Wohnbaulandprogramm, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept, die Grünordnung Münster oder die Landschaftspläne.
Die neuen Möglichkeiten sollen darüber hinaus gezielt dafür eingesetzt werden, dass zusätzlicher leistbarer Wohnraum in Münster entsteht: Werden die Neuregelungen bei Wohnbauvorhaben angewendet, die aus mehr als neun Wohneinheiten bestehen oder eine Bruttogeschossfläche von 1.000 Quadratmetern überschreiten, sollen die Vorgaben der Sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü) angewendet werden. Diese sehen vor, dass 30 Prozent der neu entstehenden Wohnfläche geförderter Wohnraum sein müssen. Auch bei kleineren Wohnbauvorhaben sollen – soweit baulich realisierbar – förderfähige Wohnungsgrundrisse entstehen.
Politische Einbindung und Öffentlichkeitsbeteiligung
Die beschlossenen Leitlinien zum Einsatz der neuen Regelungen legen auch fest, wie Politik und Öffentlichkeit eingebunden werden sollen. So will die Stadtverwaltung Wohnbauvorhaben, die mehr als neun Wohneinheiten umfassen, im bisherigen Außenbereich verortet sind, eine besondere Bedeutung haben oder in sensiblen Umgebungen geplant werden, vor ihrer Entscheidung zur Kenntnis in die zuständigen politischen Gremien einbringen. Auch eine vorherige Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum Bauvorhaben abgeben können, ist möglich.
Nicht zum Einsatz kommen die neuen Regelungen bei Wohnbauvorhaben auf unbebauten Flächen im Außenbereich von Münster. Hier führt die Verwaltung auch weiterhin das bisherige Bebauungsplanverfahren durch, über das der Rat entscheidet. Das betrifft zum Beispiel umfangreiche Baulandentwicklungen für neue Baugebiete. Gleiches gilt für Bauvorhaben, bei denen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.