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Erster Fall von Vogelgrippe in Münster

In Münster ist der erste Fall von Vogelgrippe bei einem Wildvogel bestätigt worden. Ein am 3. November in Albachten-Ventrup gefundener toter Kranich war mit einem hochpathogenen H5N1-Virus infiziert - also einer Virusvariante, die bei infizierten Vögeln meist tödlich endet. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut jetzt bestätigt. 

Kraniche am Himmel

© Stadt Münster/Kavermann

„Alle Geflügelhalter sollten die geltenden Sicherheitsvorkehrungen unbedingt einhalten“, sagt Dr. Nathalie Brüssow vom Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster. „Wichtig sind insbesondere ein gutes Hygienekonzept und die Registrierung der Tiere bei der Tierseuchenkasse. Das betrifft auch Privatleute, die sich im Garten ein paar Hühner für ihr Frühstücksei halten.“ Da es sich um einen einzelnen Wildvogel handelt, werden in Münster keine weiteren Maßnahmen wie etwa das Verhängen eine Stallpflicht ergriffen. Wer kranke und tote Wildvögel findet, sollte diese nicht anfassen.

Seit Anfang November breitet sich in Deutschland die Vogelgrippe aus. Die aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Vogelgrippe ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft meist tödlich.

Sicherheitsvorkehrungen in Ställen und Ausläufen

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten zum Schutz ihrer Tiere diese nur an Stellen tränken, die für Wildvögel unzugänglich sind, sowie Futter und Einstreu geschützt lagern. Straßen- und Stallkleidung sollten strikt getrennt werden, Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls oder Auslaufs gründlich gewaschen werden.

Treten in kleineren Geflügelhaltungen mit bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Todesfälle auf, ist das ein deutlicher Hinweis auf die Vogelgrippe. In dem Fall müssen Halterinnen und Halter ihren Tierarzt oder das Veterinäramt (Tel. 02 51/4 92-54 00) unverzüglich informieren. 

Tierhalterinnen und -halter sowie Berufsgruppen mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko – etwa Tierärztinnen und -ärzte, Jägerinnen und Jäger oder Mitarbeitende in Wildtierstationen – sollten bei Kontakt mit krankheitsverdächtigem Geflügel eine Schutzausrüstung tragen. Da für diese Gruppen ein höheres Infektionsrisiko als für die Allgemeinbevölkerung besteht, empfiehlt das Gesundheits- und Veterinäramt ihnen eine Impfung gegen die saisonale Grippe.

Tote Wildvögel melden

Das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster bittet alle Bürgerinnen und Bürger, kranke und tote Wildvögel nicht zu berühren und auch Haustiere wie Katzen und Hunde fernzuhalten. Wer tote Wildvögel wie Enten, Gänse, Schwäne, Möwen oder Bussarde findet, sollte dies dem Veterinäramt unter Tel. 02 51/4 92-54 00 melden.

Wer ungeschützten Kontakt zu infizierten oder toten Vögeln sowie deren Ausscheidungen hatte, sollte sich 14 Tage selbst beobachten und bei auftretenden Atemwegs- oder Grippesymptomen ärztlich untersuchen lassen. Auch wenn vereinzelt Infektionen von Menschen mit Vogelgrippeviren vorkommen können, wird das Risiko einer Übertragung auf die allgemeine Bevölkerung derzeit als gering bewertet.

Zuletzt hatte es vor drei Jahren einen größeren Ausbruch der Vogelgrippe bei gehaltenem Geflügel in Münster gegeben. Ab Oktober 2022 verhängte die Stadt eine rund einmonatige Stallpflicht im gesamten Stadtgebiet, nachdem in einer Geflügelhaltung bei 90 Tieren eine Infektion festgestellt worden war.

Gesundheits- und Veterinäramt