Bis dahin müssen diese keine Zahlungen leisten. Auch die Grundbesitzabgaben – etwa Abwasser- und Abfallgebühren – werden später fällig als üblich.
Hintergrund sind derzeit noch laufende verwaltungsinterne Prüfungen zur Ausgestaltung der Hebesätze für die Grundsteuer. Ziel der Verwaltung ist es weiterhin, die Aufkommensneutralität der Grundsteuer zu erhalten sowie eine sachgerechte und rechtssichere Regelung für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Stadtgebiet zu gewährleisten. Hierzu bereitet die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Münster vor.
Sobald der Rat über die weitere Ausgestaltung der Grundsteuer in Münster entschieden hat, wird die Stadt die Grundsteuer- und Grundbesitzabgabenbescheide versenden. Einen Monat danach wird die erste Zahlung fällig. Über die konkrete Höhe der festgesetzten Steuer und Abgaben für die Grundstücke sowie die Zahlungsfristen werden die Eigentümerinnen und Eigentümer in den Bescheiden informiert.
In den vergangenen Jahren wurden die Bescheide für die rund 100.000 Grundstücke in Münster Ende Januar verschickt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die diesjährige Abweichung vom üblichen Verfahren und die spätere Erhebung der Steuer und der Abgaben. Sie dient der sorgfältigen Vorbereitung einer tragfähigen und verlässlichen Regelung.