Bis dahin müssen diese keine Zahlungen leisten. Die Stadtverwaltung bittet, auch von freiwilligen Zahlungen abzusehen. Diese müssen ansonsten wieder erstattet werden. Zahlungen sind erst dann zu leisten, wenn die Grundbesitzabgabenbescheide zugestellt wurden und hierin der neue Fälligkeitstermin für das erste Quartal 2026 festgelegt wurde.
Auch die Grundbesitzabgaben – etwa Abwasser- und Abfallgebühren – werden später fällig als üblich. Hintergrund sind derzeit noch laufende verwaltungsinterne Prüfungen zur Ausgestaltung der Hebesätze für die Grundsteuer. Ziel der Verwaltung ist es, die Aufkommensneutralität der Grundsteuer zu erhalten sowie eine sachgerechte und rechtssichere Regelung für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Stadtgebiet zu gewährleisten. Hierzu bereitet die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 25. März vor.
Sobald der Rat über die weitere Ausgestaltung der Grundsteuer in Münster entschieden hat, wird die Stadt die Grundsteuer- und Grundbesitzabgabenbescheide unmittelbar versenden.
Aktualisiert am 2. März 2026