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Stichwahl: Wahlbüro im Stadthaus 1 öffnet am Mittwoch

Wer neuer Oberbürgermeister der Stadt Münster wird, entscheidet sich am 28. September in einer Stichwahl zwischen Grünen-Kandidat Tilman Fuchs und CDU-Kandidat Dr. Georg Lunemann. Das Wahlbüro öffnet am Mittwoch, 17. September. 

Wer bereits im Vorfeld der Hauptwahl Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt hat, erhält diese per Post bis voraussichtlich Samstag, 20. September. Die Stichwahl steht noch unter Vorbehalt der Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt, der in seiner Sitzung am heutigen Dienstagabend das Ergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister vom 14. September offiziell feststellt.

Die für den 14. September verschickten Wahlbenachrichtigungen gelten auch für die Stichwahl. Wer am 28. September nicht persönlich ins Wahllokal kommen möchte, kann zuvor per Direktwahl im zentralen Wahlbüro im Stadthaussaal des Stadthauses 1 (Klemensstraße 10) oder per Briefwahl abstimmen.

Öffnungszeiten des Wahlbüros

Das Wahlbüro im Stadthaus 1 hat von Mittwoch, 17. September, bis einschließlich Freitag, 26. September, regulär geöffnet – montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Am Freitag, 26. September, schließt es bereits um 15 Uhr. Zusätzlich öffnet die Stadt das Wahlbüro am Samstag, 20. September, von 8 bis 16 Uhr. 

Wer einen Wahlschein für die Briefwahl beantragt, ihn aber bis dahin nicht erhalten oder ihn verloren hat, kann am Samstag, 27. September, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr im Wahlbüro, das ausschließlich zu diesem Zweck noch einmal öffnet, einen neuen Wahlschein erhalten.

Briefwahl-Antrag online bis 22. September möglich

Wer per Briefwahl abstimmen möchte, kann die dafür notwendigen Unterlagen zwischen Mittwoch, 17. September, 8 Uhr, und Montag, 22. September, 6 Uhr, auch online unter www.stadt-muenster.de/wahlen beantragen. 

Wählerinnen und Wähler, die bereits im Zuge der Hauptwahl Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, erhalten diese automatisch postalisch und müssen keinen weiteren Antrag stellen. In diesem Fall gehen die Unterlagen voraussichtlich bis Samstag, 20. September, bei den betreffenden Personen ein.

Ausweis zur Wahl mitbringen

Neue Wahlbenachrichtigungen verschickt die Stadt für die Stichwahl nicht, es gilt weiterhin die Benachrichtigung zur Hauptwahl. Sollte diese nicht mehr vorhanden sein, reicht es aus, zum Wählen einen Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Auch wenn die Wahlbenachrichtigung noch vorhanden ist, empfiehlt die Stadt, ein Ausweisdokument beim Wählen mitzubringen.

Rund 250.000 Wahlberechtigte in Münster haben die Möglichkeit, bei der Stichwahl abzustimmen, wer am 1. November die Nachfolge von Markus Lewe als Stadtoberhaupt von Münster antritt. Die Stichwahl findet auf Basis des Wählerverzeichnisses zur Hauptwahl statt. Die Gruppe der Wahlberechtigten bleibt damit identisch. Bürgerinnen und Bürger, die nach Schließung des Wählerverzeichnisses zugezogen sind, sind daher zur Stichwahl nicht wahlberechtigt.

Wer Interesse hat, bei der Stichwahl ehrenamtlich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer im Einsatz zu sein, kann sich weiterhin freiwillig unter www.stadt-muenster.de/wahlen/wahlhelfende bei der Stadt melden. Das Wahlamt ist für Rückfragen telefonisch unter 02 51/4 92-33 90 zu erreichen.

Infos zur Stichwahl beim Wahlamt

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