Der Hebesatz für Wohngrundstücke soll dadurch von 410 auf 492 Prozent steigen, für Nichtwohngrundstücke, zu denen Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte und unbebaute Grundstücke zählen, soll er von 620 auf 492 Prozent sinken. Über die Anpassung der Hebesätze entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 25. März.
Die bestehende Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken bei der Grundsteuer B hatte der Rat der Stadt Münster im Dezember 2024 beschlossen, um Wohnnebenkosten zu senken.
Zur Grundsteuerreform und insbesondere zur Nutzung differenzierender Hebesätze sind Klagen vor den Verwaltungsgerichten anhängig, erste Urteile sind bereits getroffen, aber noch nicht rechtskräftig. Eine abschließende Entscheidung zu differenzierenden Hebesätzen durch das Oberverwaltungsgericht oder das Bundesverwaltungsgericht steht noch aus.
„Bis zu einer endgültigen juristischen Klärung benötigen wir eine Überbrückung, um das Risiko von Ertragsausfällen zu vermeiden“, sagt Stadtdirektorin Christine Zeller. „Sobald es rechtssicher möglich ist, das in Münster verfolgte Ziel, Wohnen zu begünstigen, wieder aufzugreifen, wird die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.“
Neue Hebesätze, gleiches Steueraufkommen
Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 66 Millionen Euro ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Ertragsquellen im städtischen Haushalt. Die Höhe berechnet sich aus der Multiplikation des Hebesatzes mit dem Grundsteuermessbetrag. Letzterer liegt jeder Eigentümerin und jedem Eigentümer vor und basiert auf der Bewertung des Grundstücks durch das Finanzamt (Grundsteuerwert).
Als einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B schlägt die Stadt 492 Prozent vor, die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen soll zudem von 255 Prozent auf 393 Prozent angehoben werden.
Die neuen Hebesätze sind aufkommensneutral. Das heißt, dass die Stadt insgesamt weder mehr noch weniger einnimmt als vor der Reform. Je nachdem wie die Neubewertung durch das Finanzamt ausgefallen ist, kann die Grundsteuerbelastung für die rund 100.000 Grundstücke in Münster im Einzelnen dabei aber nach oben oder unten abweichen.
Stimmt der Rat in seiner Sitzung am 25. März den neuen Hebesätzen zu, wird die Stadt im April die Grundbesitzabgabenbescheide verschicken. Die erste und zweite Rate für die Grundsteuer für das Jahr 2026 würde dann gemeinsam am 15. Mai fällig. Vor Erhalt des Bescheids ist keine Zahlung notwendig. Die Stadtverwaltung bittet, von freiwilligen Zahlungen vor Bescheidversand abzusehen. Diese müssen ansonsten wieder erstattet werden.