Nach der amtlichen Feststellung der Bienenkrankheit Amerikanische Faulbrut in Münster hat die Stadt Sperrbezirke mit einem Radius von einem beziehungsweise zwei Kilometern um die betroffenen Bienenstände in Amelsbüren errichtet.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie wird durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae verursacht, das Bienenlarven befällt. Erwachsene Bienen sind gegen den Erreger resistent, können die Sporen aber über das Futter an die Brut weitergeben. Ein Teil der Brut stirbt ab. Das Volk wird dadurch langfristig geschwächt und kann im Extremfall absterben.
Für Menschen ist der Erreger nicht gefährlich. Auch der Verzehr von Honig ist unbedenklich. Honig aus dem betroffenen Bestand darf weiterhin verkauft werden, darf jedoch nicht zur Fütterung von Bienen verwendet werden.
Bienenstände umgehend melden
Bienenvölker und Material dürfen laut Allgemeinverfügung nicht in oder aus dem Sperrbezirk gebracht werden. Dies gilt unter anderem für Bienen, Waben, Wachs sowie Honig. Halterinnen und Halter von Bienenvölkern im Sperrbezirk müssen ihre Bienenstände umgehend unter Angabe von Standort und Völkerzahl beim Gesundheits- und Veterinäramt melden. Die Meldestelle ist telefonisch unter 02 51/492-54 00 oder per E-Mail an veterinaeramt@stadt-muenster.de zu erreichen.
Fachleute und amtliche Tierärztinnen und Tierärzte des Veterinäramtes kontrollieren die Bestände im Sperrbezirk und entnehmen Proben. Der Sperrbezirk kann frühestens nach zwei und spätestens nach neun Monaten aufgehoben werden – vorausgesetzt, weitere Untersuchungen fallen unauffällig aus.
Die nun aufgetretenen Fälle von Amerikanischer Faulbrut in Münster wurden bei einer Bestandsuntersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe in einer Futterkranzprobe festgestellt.