Der Kreisverkehr zwischen Von-Esmarch-Straße, Busso-Peus-Straße (l.) und Roxeler Straße (r.) ist ein Unfallhäufungspunkt. Ein Bürgerbegehren will jetzt den Umbau zu einer Ampelkreuzung verhindern.
Der Rat hatte am 20. Mai mehrheitlich entschieden, die Verwaltung zu beauftragen, den Planungsprozess für den Kreisverkehr zu einer Ampelkreuzung aus Sicherheitsgründen wieder aufzunehmen. Der Kreisverkehr gilt seit 2018 als Unfallhäufungsstelle, seitdem wurden dort von der Polizei mehr als 70 Unfälle registriert.
Mit seinem Beschluss folgte der Rat der Empfehlung der Unfallkommission Münster sowie einem von der Stadt in Auftrag gegebenem Gutachten, in dem alternative Verkehrsführungen geprüft wurden. Ziel des Bürgerbegehrens ist, die Verkehrssicherheit stattdessen durch eine Optimierung des Kreisverkehrs zu erhöhen und damit zu vermeiden, dass für den Radverkehr Wartezeiten an den Ampeln entstehen. Die Initiative, vertreten durch Carsten Cramer, Jerome Schohaus und Raphaela Imort, hat der Stadt mitgeteilt, dass sie ab Montag, 29. Juni, beginnt, Unterschriften für ihr Bürgerbegehren zu sammeln.
Das Bürgerbegehren ist ein in der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen festgelegtes Instrument, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger gegen politische Entscheidungen auf lokaler Ebene wenden können. Erfüllt das Bürgerbegehren die gesetzlich vorgesehenen Erfordernisse, muss der Rat erneut über die Angelegenheit entscheiden.
10.013 Unterschriften für Bürgerbegehren notwendig
Für ein Bürgerbegehren müssen die Initiatoren 10.013 Unterschriften von Wahlberechtigten aus Münster sammeln, die die Planung zu einem Kreisverkehr unterstützen. Die Frist für die Abgabe des Bürgerbegehrens bei der Verwaltung endet am 25. September.
Die erforderliche Anzahl an Unterschriften entspricht vier Prozent der zur letzten allgemeinen Kommunalwahl Wahlberechtigten (250.306). Unterschriftsberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Münster wohnen. Bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung. Auch Wohnungslose, die sich gewöhnlich in Münster aufhalten, dürfen das Bürgerbegehren unterzeichnen.
Bürgerentscheid als mögliche Folge
Ist die Unterschriftenliste eingereicht, prüft die Verwaltung innerhalb von zwei Monaten, ob die Unterschriften tatsächlich von Unterschriftsberechtigten stammen. Anhand des Prüfergebnisses entscheidet der Rat, voraussichtlich in seiner Sitzung am 9. Dezember, über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Bei einem zulässigen Bürgerbegehren muss der Rat zudem entscheiden, ob er bei seinem Beschluss vom 20. Mai bleibt oder diesen aufhebt und die Verwaltung stattdessen mit der Planung eines optimierten Kreisverkehrs beauftragt. Bliebe der Rat bei seiner ursprünglichen Entscheidung, käme es zu einem Bürgerentscheid.
Bei einem Bürgerentscheid könnten alle dann Abstimmungsberechtigten in Münster mit „Ja“ oder „Nein“ über das Anliegen des Bürgerbegehrens abstimmen. Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid müsste die Mehrheit der gültigen Stimmen sich für die Planung zu einem optimierten Kreisverkehr aussprechen.
Zusätzlich muss bei einem Bürgerentscheid das sogenannte Quorum erreicht werden: Mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten, 25.031 Personen, müssten für den Alternativplan zur Ampelkreuzung stimmen.
Weitere Informationen zum Kreisverkehr an der Von-Esmarch-Straße