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Nachtfahrverbot für Mähroboter

Mähroboter sollen in Münster nicht mehr in der Nacht betrieben werden dürfen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung will die Stadt in Kürze erlassen. Zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren soll die Nutzung ab einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang nicht mehr erlaubt sein. Tagsüber können Mähroboter weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen entscheidet am 24. Juni über eine entsprechende Beschlussvorlage. 

Mähroboter stellen für nachtaktive Tiere eine große Gefahr dar. Vor allem Igel sind betroffen: Sie suchen in der Dämmerung und in der Nacht nach Nahrung und fliehen nicht bei Gefahr, sondern rollen sich zum Schutz zusammen. Dadurch kann es passieren, dass sie überrollt und durch die rotierenden Klingen der Mähroboter verletzt oder sogar getötet werden.

Igel stehen unter besonderem Schutz

Igel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Tiere. Gartenbesitzerinnen und -besitzer sind demnach gesetzlich verpflichtet, ihre Geräte so zu nutzen, dass keine Gefahr für Igel und andere geschützte Arten besteht. So können neben Igeln auch andere nachtaktive Tiere wie Kröten, Eidechsen, Schleichen, Grashüpfer und Spinnen durch Mähroboter verletzt oder getötet werden.

Doch Mähroboter gefährden Wildtiere nicht nur direkt. Der regelmäßige Einsatz führt oft zu einer eintönigen Rasenfläche – ohne hohes Gras oder wilde Ecke. Diese sogenannten Rasen-Monokulturen bieten wenig Nahrung oder Verstecke für Wildtiere. Igel aber brauchen solche naturnahen Strukturen – etwa mit Totholz, Laubhaufen oder verwilderten Flächen – um sich zu verstecken, zu ernähren und ihre Jungen aufzuziehen.

Mit dem geplanten nächtlichen Mähroboter-Verbot möchte die Stadt Münster daher ein klares Zeichen für mehr Artenschutz setzen. Sie schafft damit Rechtssicherheit und ruft zu einer naturnahen Gestaltung des eigenen Gartens auf.

Artenschutz in Münster