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Weniger Straftaten an Münsters Schulen seit Videoüberwachung

Die Videoüberwachung an den Schulzentren Hiltrup, Wolbeck und Kinderhaus sowie an der Melanchthonschule hat zu einem deutlichen Rückgang von Straftaten, insbesondere Einbrüchen, und von Vandalismus geführt. 

Schulzentrum Kinderhaus von außen
Bildrechte: Stadt Münster / Michael Lyra

Die Stadt will die Videoüberwachung an mehreren Schulzentren – hier das Schulzentrum Kinderhaus – fortführen, da sie zu einem Rückgang von Straftaten und Vandalismus beigetragen hat.

Die Stadt will die Maßnahmen deshalb fortführen und an einzelnen Standorten ergänzen. Dazu zählen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Grundschule Kinderhaus-West und am Hansa-Berufskolleg.

Eine entsprechende Beschlussvorlage bringt die Stadtverwaltung am Donnerstag, 28. Mai, in die politischen Beratungen ein. Am 1. Juli 2026 entscheidet der Rat der Stadt Münster über die Vorschläge. Die Überwachung soll sich weiterhin an den bisherigen Schwerpunkten von Einbrüchen und Vandalismus orientieren. Sie bleibt auf den Außenbereich der Schulen und Zeiträume außerhalb des Schulbetriebs beschränkt; der öffentliche Raum ist davon nicht betroffen.

„Die Videoüberwachung dient nicht der Kontrolle, sondern dem Schutz. Sie wirkt präventiv und hat zudem das Sicherheitsempfinden der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten spürbar verbessert“, sagt Klaus Ehling, Leiter des Amtes für Schule und Weiterbildung. „Wir schlagen der Politik vor, dieses Instrument weiter zu nutzen, da es sich in der Praxis als wirksam erwiesen hat.“ 

2019 in Hiltrup und Wolbeck eingeführt

Die Videoüberwachung wurde 2019 an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck eingeführt. In Hiltrup sank die Zahl der registrierten Straftaten von 26 Fällen im Jahr 2017 – vor Einführung der Videoüberwachung – auf drei Vorgänge im Jahr 2025. In Wolbeck ging sie im gleichen Zeitraum von 15 auf fünf Fälle zurück.

Am Schulzentrum Kinderhaus stieg die Zahl zunächst von acht Vorgängen im Jahr 2022 auf 15 Fälle im Jahr 2023. Nach der Einführung der Videoüberwachung im selben Jahr sank sie anschließend auf zwei Fälle im Jahr 2025. An der Melanchthonschule in Coerde besteht die Videoüberwachung seit 2024. Dort wurden im Jahr vor der Einführung 14 Straftaten registriert, 2024 waren es acht, 2025 keine mehr.

„Die zugrunde liegenden Probleme für Straftaten oder Vandalismus sind damit jedoch nicht gelöst“, sagt Thomas Paal, Beigeordneter für Bildung, Jugend, Familie und Sport. „Mit der geplanten Fortführung der bisherigen Maßnahmen wollen wir die positive Entwicklung weiter stabilisieren und auf andere Standorte übertragen.“

So plant die Stadt an der Grundschule Kinderhaus-West ebenfalls eine Videoüberwachung. Dort stieg die Zahl der Vandalismusfälle zuletzt von zehn im Jahr 2024 auf 22 im Jahr 2025. Die Videoüberwachung soll bereits umgesetzte Maßnahmen wie verbesserte Beleuchtung, den Rückschnitt von Bepflanzung und den zeitweisen Einsatz eines Sicherheitsdienstes ersetzen.

Zugangsbeschränkungen an Berufskolleg und Grundschule

Darüber hinaus prüft die Verwaltung weitere Maßnahmen zur Nutzung von Schulhöfen in Münster. „Grundsätzlich sollen Schulhöfe auch außerhalb der Unterrichtszeiten für die Öffentlichkeit nutzbar bleiben“, betont Paal. „Gleichzeitig müssen Sicherheit, Schutz vor Vandalismus und die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt werden. Deshalb braucht es standortbezogene Lösungen.“

Am Hansa-Berufskolleg soll das Schulgelände künftig durch eine Toranlage besser geschützt werden. Hintergrund sind unbefugte Aufenthalte auf dem Gelände sowie Drogenkonsum im Umfeld der Schule. Sporthalle und Nebenräume wurden teilweise ohne Berechtigung genutzt. Trotz Kontrollen durch Polizei und Kommunalen Ordnungsdienst sowie weiterer Maßnahmen der Schule hat sich die Situation nicht ausreichend verbessert.

An der Kreuzschule prüft die Stadt ebenfalls, den Zugang zum Schulhof einzuschränken, etwa durch eine Zaunanlage oder einen Schließdienst. Das Gelände wird auch außerhalb der durch Satzung festgelegten Zeiten genutzt, was zu Beschwerden aus der Nachbarschaft führt. Hinweise auf Nutzungszeiten und Kontrollen haben die Situation nur teilweise verbessert. Der Schulhof soll jedoch weiterhin im Rahmen der festgelegten Nutzungszeiten öffentlich zugänglich bleiben, um Kindern und Jugendlichen als Spiel- und Aufenthaltsbereich zu dienen.

 

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