Nach der amtlichen Feststellung der Amerikanischen Faulbrut hatte die Stadt im Mai Sperrbezirke mit einem Radius von einem beziehungsweise zwei Kilometern um die betroffenen Bienenstände in Amelsbüren errichtet. Diese bleiben nach dem Nachweis der Tierseuche an einem weiteren Bienenstand vorerst bestehen.
Der Befund wurde im Rahmen der Untersuchungen zur möglichen Aufhebung des Sperrbezirks festgestellt. Die Stadt Münster erhielt den Vorabbefund des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Münsterland-Emscher-Lippe am Dienstag, 7. Juli.
Das städtische Veterinäramt hat den betroffenen Bienenstand bereits gesperrt. Der Bestand wird nun über das offene Kunstschwarmverfahren saniert. Dabei werden die erwachsenen Bienen mit der Königin aus dem infizierten Kasten (Beute) in eine gereinigte und desinfizierte Behausung umgesetzt. Das Verfahren ermöglicht es, die Völker zu erhalten. Die Bienen müssen nicht getötet werden.
Der Sperrbezirk war Anfang Mai nach dem Nachweis der Amerikanischen Faulbrut an zwei Bienenständen in Amelsbüren eingerichtet worden. Er umfasst einen Radius von einem beziehungsweise zwei Kilometern um die betroffenen Standorte und dient dazu, eine weitere Verbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Das Veterinäramt untersucht die weiteren Bienenstände im bestehenden Sperrbezirk in dieser Woche erneut. Die Aufhebungsuntersuchungen sind für Anfang September geplant. Solange bleibt der aktuelle Sperrbezirk bestehen.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für Menschen ist der Erreger ungefährlich. Auch der Verzehr von Honig ist unbedenklich.
Meldepflicht für Bienenstände
Halterinnen und Halter von Bienenvölkern im Sperrbezirk müssen ihre Bienenstände weiterhin unter Angabe von Standort und Völkerzahl beim Gesundheits- und Veterinäramt melden. Die Meldestelle ist telefonisch unter 02 51/492-54 00 oder per E-Mail an veterinaeramt@stadt-muenster.de zu erreichen.