Hundesteuer: Stadt führt Bestandsaufnahme durch
Bisher noch nicht angemeldete Tiere können noch bis zum 30. September nachgemeldet werden, ohne dass die Stadt ein Bußgeld erhebt. Hundehalterinnen und -halter müssen die Steuer dann rückwirkend ab dem tatsächlichen Beginn der Hundehaltung nachzahlen. Wer seinen Hund bis Ende September nicht ordnungsgemäß angemeldet hat, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Verstärkte Kontrollen ab September
Das Ordnungsamt und das Amt für Finanzen und Beteiligungen werden ab September verstärkt Kontrollen durchführen und prüfen, ob Hunde angemeldet sind. Werden dabei Verstöße festgestellt, wird die Hundesteuer rückwirkend erhoben. Ab Oktober werden dann zusätzlich Bußgelder verhängt. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher allen Hundehalterinnen und -haltern, ihre Anmeldung zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuholen. Die Registrierung ist online unter www.stadt-muenster.de/hundesteuer möglich.
Gleiche Regeln für alle Hundehalterinnen und -halter
Derzeit sind in Münster 12.337 Hunde angemeldet. Je Hund müssen die Halterinnen und Halter 120 Euro im Jahr zahlen. Bei gefährlichen Hunden beträgt die Steuer jährlich 750 Euro. Die Stadt nimmt über die Hundesteuer so rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr ein.
Mit der Hundebestandsaufnahme möchte die Stadtverwaltung sicherstellen, dass alle gehaltenen Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind. Gleichzeitig sorgt die Maßnahme dafür, dass alle Hundehalterinnen und -halter nach den gleichen Regeln behandelt werden und ihren Beitrag gleichermaßen leisten.