Anträge müssen bis zum 31. März 2026 bei der Bezirksverwaltung Hiltrup, Patronatsstr. 20, gestellt sein. Gefördert werden vor allem Vereine der Brauchtumspflege und Kulturschaffende wie zum Beispiel Schützenvereine, Karnevalsvereine, Gesangsvereine oder Spielmannszüge. Auch Vereinsjubiläen – durch zehn oder 25 teilbar – werden gefördert. Wer bereits von anderen städtischen Stellen oder Kirchen eine Förderung erhält, hat keinen Anspruch.