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Wasserentnahme aus Flüssen und Seen in Münster verboten

Wegen der anhaltenden Trockenheit verbietet die Stadt Münster ab Freitag, 7. August, Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen abzupumpen.

Die Aa in der Innenstadt führt nur noch wenig Wasser. Im Hintergrund ist eine alte Mauer zu sehen.
Bildrechte: Stadt Münster / Michael Lyra

In vielen Bächen und Flüssen in Münster, wie hier in der Aa in der Innenstadt, fließt kaum noch Wasser.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2026 und wird am Freitag veröffentlicht. Grund sind sehr niedrige Wasserstände, die Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen in den Gewässern gefährden. Das Verbot gilt im gesamten Stadtgebiet für die Entnahme mit mechanischen oder elektrischen Pumpen.

Ausgenommen hiervon sind der Dortmund-Ems-Kanal sowie die Ems. Für die Ems hat die Bezirksregierung eine gesonderte Allgemeinverfügung in ihrer Zuständigkeit erlassen.

Das Verbot betrifft auch den sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch, der normalerweise ohne behördliche Erlaubnis zulässig ist. Damit sind sowohl größere Entnahmen, etwa in der Landwirtschaft, als auch kleinere für die Gartenbewässerung untersagt. Erlaubt bleiben das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkannen. Private Grundwasserbrunnen sind von der Allgemeinverfügung nicht betroffen.

Niedrige Wasserstände gefährden Lebewesen

Seit dem vergangenen Sommer hat es insgesamt zu wenig geregnet. Viele Gewässer führen derzeit ungewöhnlich wenig Wasser, in kleinen Bächen fließt teilweise kein Wasser mehr. Hohe Temperaturen verstärken die Situation zusätzlich: Durch stärkere Verdunstung schrumpft der Lebensraum für Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen deutlich. Gleichzeitig sinkt der Sauerstoffgehalt im Wasser, was die Lebewesen zusätzlich belastet.

Auch bei einzelnen Regenfällen erholen sich die Wasserstände nur kurzfristig, da der Niederschlag überwiegend von der Vegetation aufgenommen wird. Lang andauernde Niederschläge, welche die Wasserstände nachhaltig anheben könnten, sind derzeit nicht absehbar.

Die Stadt Münster überwacht die Einhaltung des Entnahmeverbots. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Untere Wasserbehörde