Um im Erphoviertel – hier in der Elisabet-Ney-Straße – zu parken, ist ab dem 2. November ein Bewohner- oder Besucherparkausweis nötig. Bis zum 22. November gilt ein Übergangszeitraum.
Wie bereits in den Parkzonen Pluggendorf (M) und Südviertel (F) wird auch im Erphoviertel das sogenannte Mischprinzip gelten. Das bedeutet: Wer einen Bewohnerparkausweis hat, kann im gesamten Quartier ohne zeitliche Beschränkung parken. Ohne Bewohnerparkausweis kann man ein Fahrzeug im gesamten Gebiet nur noch maximal zwei Stunden abstellen und muss eine Parkscheibe auslegen.
Gäste, die ihr Fahrzeug länger als zwei Stunden abstellen möchten, können einen Besucherparkausweis nutzen. Diesen können Anwohnerinnen und Anwohner zum Preis von 10,20 Euro online beantragen. Er ermöglicht das Parken für 24 Stunden. Alternativ ist der Besucherparkausweis auch im Stadthaus 1 erhältlich.
Mit der neuen Regelung soll der Parkdruck im Erphoviertel zugunsten der Anwohnerinnen und Anwohner reduziert werden. Durch die zentrale Lage des Quartiers nutzen derzeit zahlreiche Pendlerinnen und Pendler sowie Gäste der Innenstadt die öffentlichen Parkmöglichkeiten. Mit dem neuen System wird der Parksuchverkehr reduziert, für Anwohnerinnen und Anwohner steigt die Chance auf einen Parkplatz in der Nähe der Wohnung.