Die Finanzen der Stadt Münster

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Bildrechte: Stadt Münster / Amt für Kommunikation

Oberbürgermeister Fuchs: „Wir werden spürbar verzichten müssen“

Oberbürgermeister Tilman Fuchs hat den Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 7. Oktober 2026 auf weitreichende und teilweise schmerzhafte Entscheidungen zur Stabilisierung der Stadtfinanzen vorbereitet. Angesichts der weggebrochenen Schlüsselzuweisungen des Landes müssten sämtliche Aufgaben und Ausgaben der Stadt neu überprüft werden. Die bereits laufende Aufgabenkritik innerhalb der Verwaltung werde deutlich verschärft.

„Es führt kein Weg an der bitteren Erkenntnis vorbei, dass wir uns vieles zukünftig nicht mehr leisten können, was in den vergangenen Jahren selbstverständlich geworden ist“, ordnete Fuchs die aktuelle Finanzlage der Stadt ein, „das wird spürbar und zum Teil auch schmerzhaft sein.“

Hintergrund ist der drastische Rückgang der Schlüsselzuweisungen des Landes (Gemeindefinanzierungsgesetz 2027). Im Doppelhaushalt 2026/2027 hatte die Stadt für das kommende Jahr mit rund 95 Millionen Euro gerechnet. Nach der im August veröffentlichten Berechnung des Landes sind es nur noch rund 2,8 Millionen Euro. Als erste Sofortmaßnahme verhängte Stadtkämmerin Christine Zeller am 8. September eine Haushaltssperre. Seit dem 25. September werden zudem freiwerdende Stellen in der Stadtverwaltung grundsätzlich nur noch nach einer kritischen Einzelfallprüfung neu besetzt. Der vom Rat am 20. Mai beschlossene und von der Bezirksregierung genehmigte Doppelhaushalt hat weiterhin Bestand.

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Fragen und Antworten zur Haushaltssperre

Eine Haushaltssperre nach § 25 Abs. 2 KomHVO NRW ist ein Instrument zur Steuerung der laufenden Haushaltswirtschaft, mit dem die Stadt kurzfristig auf eine Verschlechterung ihrer Finanzlage reagieren und die Bewirtschaftung eines bereits beschlossenen Haushalts anpassen kann.

Mit der Haushaltssperre werden die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel nicht aufgehoben. Ihre Inanspruchnahme wird jedoch eingeschränkt: Neue Ausgaben können im Regelfall nur noch nach Einzelfallprüfung geleistet werden. Gesetzliche Verpflichtungen wie etwa im Bereich der Transferleistungen und andere zwingend notwendige Ausgaben bleiben davon unberührt.

Die Haushaltssperre gilt seit dem 8. September 2026 mit sofortiger Wirkung und bezieht sich zunächst auf das Haushaltsjahr 2026. Konkrete Regelungen für 2027 stehen noch nicht fest; es ist davon auszugehen, dass auch die Ansätze 2027 nicht ohne Einschränkungen genutzt werden können.

Die Haushaltssperre betrifft sowohl den konsumtiven Bereich, also insbesondere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und sonstige ordentliche Aufwendungen, als auch den investiven Bereich, also investive Auszahlungen und Zahlungsverpflichtungen für Folgejahre.

Pflichtaufgaben sind nicht automatisch von der Haushaltssperre ausgenommen. Auch hier muss grundsätzlich geprüft und beantragt werden, welche Zahlungen zeitlich und sachlich zwingend notwendig sind. Unabweisbare Zahlungen an Hilfebedürftige werden jedoch nicht gestoppt und unverändert ausgezahlt.

Grundsätzlich von der Sperre ausgenommen sind:

  • rechtliche Verpflichtungen (z. B. aus Gesetz, Vertrag, Bescheid, Auftrag) im zwingend notwendigen Umfang;
  • unabweisbare Maßnahmen der Verkehrssicherung und unmittelbaren Gefahrenabwehr;
  • unabweisbare Maßnahmen zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen;
  • die Inanspruchnahme gebildeter Rückstellungen aus Vorjahren;
  • vollständig refinanzierte Sachverhalte (inkl. Gebührenhaushalte);
  • die Weiterleitung zweckgebundener Zuwendungen;
  • beschlossene Zuwendungen an freie Träger;
  • der Erwerb von Grundstücken;
  • investive Auszahlungen für Baumaßnahmen, die bereits begonnen wurden oder für die ein Baubeschluss vorliegt (einschließlich damit zusammenhängendem beweglichem Anlagevermögen);
  • frei verfügbare Mittel der Bezirksvertretungen (Das gilt auch für alle frei verfügbaren Mittel (Konsumtiv/Investiv), die im Rahmen der Haushaltsberatungen oder unterjährig in andere Budgets verlagert wurden (z. B. für Spielplatzsanierungen);
  • Aufwendungen und investive Auszahlungen unter 1.000 Euro brutto, die zeitlich nicht zurückgestellt werden können;
  • Aufwendungen und investive Auszahlungen von zentraler Bedeutung für die Stadt.

Für Baumaßnahmen, für die noch kein Baubeschluss vorliegt, besteht grundsätzlich eine Antragspflicht. Im Einzelfall kann geprüft werden, ob es sich um eine Maßnahme von zentraler Bedeutung handelt. Planungsleistungen durch die Verwaltung (ohne Hinzunahme Dritter) können weiterhin uneingeschränkt durchgeführt werden.

Für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen (z.B. Münster Marketing, awm, Theater Münster) gilt die Haushaltssperre nicht unmittelbar. Sie sind jedoch gehalten, ihr Leistungsspektrum und die anfallenden Aufwendungen kritisch zu hinterfragen und auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Bei Projekten mit einem Eigenanteil, zum Beispiel im Rahmen einer Landesförderung, wird im Einzelfall geprüft, wie mit dem Projekt im Rahmen der Haushaltssperre umzugehen ist. Dabei sind insbesondere der Stand des Projekts und die Frage der Folgefinanzierung entscheidend.

Für neue Förderprojekte, über deren Förderung noch nicht entschieden wurde, erfolgt ebenfalls eine intensive Prüfung. Im Einzelfall kann geprüft werden, ob es sich um eine Maßnahme von zentraler Bedeutung handelt.

Im Rahmen des Doppelhaushalts bereits beschlossene Zuwendungen an freie Träger gelten weiter. Bereits ausgestellte Zuwendungsbescheide haben Bestand. Träger, die noch keinen Bescheid für 2027 erhalten haben, werden nicht schlechter gestellt und erhalten die Zusagen planmäßig. 

Fahrplan zur Stabilisierung der Stadtfinanzen

  • Die Stadt Münster hatte in ihrem am 20. Mai 2026 vom Rat beschlossenen Doppelhaushalt 2026/27 für das kommende Jahr noch mit rund 95 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen gerechnet.
  • Am 2. Juni genehmigte die Bezirksregierung Münster den Doppelhaushalt 2026/2027.
  • Am 19. August wurde die Stadt darüber informiert, dass tatsächlich nur 2,8 Millionen Euro nach Münster fließen. 
  • Nach Prüfung der Berechnungen setzte die Stadtverwaltung den Rat am 27. August über die wegbrechenden Schlüsselzuweisungen in Kenntnis. Die Öffentlichkeit wurde am 2. September informiert.
  • Als erste Maßnahme hat die Kämmerin am 8. September eine sofortige Haushaltssperre verhängt.
  • Am 10. September informierte die Kämmerin in einer Sondersitzung den Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung ausführlich über die aktuelle Haushaltssituation.
  • Stadtdirektorin und Kämmerin Christine Zeller hat am 14. September eine verwaltungsinterne Expertengruppe zusammengestellt, um eine zügige, rechtskonforme und realistische Antwort auf das neue Haushaltsloch zu erarbeiten.
  • Am 25. September reagierte die Stadtverwaltung mit einer zweiten Sofortmaßnahme: Freiwerdende Stellen werden ab sofort nur noch neu besetzt, wenn diese unverzichtbar sind.
  • Ziel der Kämmerin ist es, den Gremien im ersten Quartal 2027 ein Sparpaket zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

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Trotz Haushaltssperre: Zuwendungen für Träger gesichert

Trotz des drastischen Einbruchs der Schlüsselzuweisungen durch das Land Nordrhein-Westfalen und der am 8. September verhängten Haushaltssperre, gibt die Stadt Münster den freien Trägern Planungssicherheit. Die Stadt wird die im Rahmen des Doppelhaushalts beschlossenen Zuwendungen auszahlen.

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Die NRW-Städte Münster, Köln und Bonn fordern von Bund und Land die sofortige Durchleitung von weiteren zwei Prozentpunkten der Umsatzsteuer an die Kommunen

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Doppelhaushalt für 2026/2027

Der im Mai 2026 vom Rat beschlossene Doppelhaushalt der Stadt Münster hat für 2026 ein Volumen von rund 1,73 Milliarden Euro, etwa 33,5 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. 2027 steigen die Aufwendungen noch einmal um 17,1 Millionen Euro auf rund 1,75 Milliarden Euro.

Die geplanten Defizite liegen 2026 bei rund 46,8 Millionen Euro und 2027 bei rund 37,9 Millionen Euro (2025: 30,3 Millionen Euro). Der Doppelhaushalt 2026/2027 enthät bereits Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 26,1 Millionen Euro. Diese Konsolidierungsanstrengungen werden angesichts der neuen Entwicklung fortgesetzt und verstärkt werden müssen.

Nach der aktuellen Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetzt (GFG) 2027 würden die Schlüsselzuweisungen für Münster im kommenden Jahr nur noch rund 2,8 Millionen Euro betragen. Im beschlossenen Doppelhaushalt waren für 2027 noch rund 95 Millionen Euro eingeplant. Trotz der erheblich geringer ausfallenden Prognose für die Schlüsselzuweisungen des Landes hat der Haushalt Bestand.

Informationen zu Münsters Haushalt

Wofür die Stadt Geld ausgibt

Die Aufgaben der Stadt Münster können grob in zwei Kategorien eingeteilt werden. Zum einen gibt es die Pflichtaufgaben, zu deren Erfüllung die Stadt durch Gesetz verpflichtet ist. Darunter fallen z. B. die Sozial- und Jugendhilfe oder die Abfallentsorgung. Zum anderen gibt es die freiwilligen Aufgaben. Dies sind Aufgaben, die vor allem im sportlichen oder im kulturellen Bereich liegen. Die Pflichtaufgaben haben Vorrang vor freiwilligen Aufgaben. Ob und welche freiwilligen Aufgaben erfüllt werden, entscheidet grundsätzlich der Rat. Dies hängt aber auch weitgehend von der Finanzierungsmöglichkeit ab. 

Der Anteil der zwangsläufigen, insbesondere gesetzlich festgelegten Ausgaben ist in den letzten Jahren drastisch angestiegen. Dadurch werden die für freiwillige Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel immer geringer. Mehr als die Hälfte der Ausgaben im Jahr 2027 entfällt auf Transferaufwendungen, also städtische Leistungen an Dritte. Dafür sind im Haushalt der Stadt Münster 912,4 Millionen Euro vorgesehen. Rund drei Viertel dieser Transferaufwendungen entfallen auf die Bereiche „Soziale Leistungen“ sowie „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“. Dazu gehören unter anderem Betriebskostenzuschüsse für Kita-Träger sowie Zahlungen von Jugendhilfe, Sozialhilfe und Grundsicherung.

Finanzkrise der Kommunen

Mit der angespannten Haushaltslage steht Münster nicht alleine da: Die kommunale Finanzkrise trifft einen Großteil der Städte und Gemeinden in Deutschland. Preissteigerungen, hohe Sozialausgaben, steigende Personalaufwendungen und kreditfinanzierte Investitionen verschärfen die Lage zusätzlich. Das Defizit aller Kommunen in Deutschland hat nach Jahren, in denen genügend Erträge für die Ausgaben bereitstanden, im Jahr 2025 die Rekordhöhe von rund 30 Milliarden Euro erreicht.

„Ein Ende der Milliarden-Defizite ist in den nächsten Jahren nicht in Sicht. Insofern spiegelt unser Haushalt in Münster wider, was deutschlandweit auf der kommunalen Ebene zum Tragen kommt. Bund und Land übertragen den Kommunen Aufgaben oder weiten Leistungen aus, ohne die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen. Hier braucht es dringend wirksame Reformen, die den bisherigen Ausgabenzuwachs begrenzen“, fordert Kämmerin Zeller.

Schlüsselzuweisungen – Wie die Kämmerin gerechnet hat

Die Zuweisungen durch das Land hängen nicht allein von den Entwicklungen in Münster ab, sondern im Wesentlichen auch von der Steuerkraft und dem Finanzbedarf aller anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Die Höhe der Schlüsselzuweisungen, die zum Angleichen von Finanzbedarf und Finanzkraft in den NRW-Kommunen beitragen sollen, ist im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt, das jedes Jahr neu vom Landtag für das Folgejahr beschlossen wird. Dass die Schlüsselzuweisungen in Münster derart eingebrochen sind, liegt vor allem daran, dass die Steuerkraft hier vergleichsweise hoch ist, während sie sich in den anderen NRW-Kommunen deutlich schlechter entwickelt hat, als das Land selbst noch im Rahmen der Mai-Steuerschätzung angenommen hatte. 

Gleichzeitig hat sich aber auch der rechnerische Finanzbedarf (der sogenannte Gesamtansatz) in Münster im Vergleich zum Vorjahreswert um 5,5 Prozent erhöht. Erst mit der Arbeitskreisrechnung des Landes vom 19. August 2026 wurde deutlich, dass der Bedarf in den anderen NRW-Kommunen noch stärker gestiegen ist (um 8,1 Prozent). 

Beide Effekte, stärkerer Anstieg der Finanzkraft und weniger starker Anstieg des Finanzbedarfs als im Landesvergleich, führen zu dem Einbruch bei den Schlüsselzuweisungen für Münster. Denn das Land hat auf die stark gestiegenen Bedarfe der Kommunen nicht mit einer entsprechenden Erhöhung der Landeszuweisungen reagiert.

Die gemeindescharfen Daten zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen vom Land NRW für das Folgejahr werden regelmäßig erst im August oder September veröffentlicht. Deshalb hat die Verwaltung für das Jahr 2027 mit 95 Millionen Euro bereits konservativ geplant und deutlich weniger Schlüsselzuweisungen als noch 2025 (129 Millionen Euro) und 2026 (108 Millionen Euro) berücksichtigt.