Stadt spart beim Personal Haushaltssperre Fahrplan zur Stabilisierung Aktuelles Hintergründe Dokumente
Stadt Münster spart beim Personal
Die Stadtverwaltung reagiert mit einer zweiten Sofortmaßnahme auf die schwere Haushaltskrise. Freiwerdende Stellen werden ab sofort (25. September) nur noch neu besetzt, wenn diese unverzichtbar sind. Das hat der Verwaltungsvorstand jetzt beschlossen. Oberbürgermeister Tilman Fuchs: „Der Stadt fehlen für das Jahr 2027 über 90 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen vom Land. Die Stadtverwaltung stellt sich jetzt mit einem eigenen Sparbeitrag an den Anfang des Prozesses. Es geht um Einsparungen im Millionenbereich.“
Konkret bedeutet die Maßnahme, dass Stellen von Mitarbeitenden, deren befristete Verträge auslaufen, die in den Ruhestand gehen, kündigen oder versetzt werden nur noch nach einer Einzelfallprüfung durch den Verwaltungsvorstand neu besetzt werden. Die Einzelfallprüfung soll sicherstellen, dass Aufgaben mit systemrelevanter Bedeutung für die Stadt Münster von der Verwaltung trotz der geplanten signifikanten Einsparungen beim Personal erfüllt werden können. „Sicherlich wird dieser massive Einschnitt in den Personalkörper für Bürgerinnen und Bürger spürbar werden“, so Fuchs.
Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass die Stadt Münster anstelle der eingeplanten 95 Millionen Euro nur 2,8 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen vom Land erhält. Als erste Sofortmaßnahme hatte Stadtkämmerin Christine Zeller am 8. September bereits eine Haushaltssperre verfügt. Die Stadtverwaltung setzt bereits einen mehrjährigen Sparkurs um, der durch die ausbleibenden Landesmittel nochmals verschärft werden muss.
Stadtkämmerin verhängt Haushaltssperre
Stadtdirektorin und Kämmerin Christine Zeller hat am 8. September mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre verfügt. Damit reagierte die Stadt auf die erheblich verschlechterte finanzielle Perspektive für das Jahr 2027 aufgrund der wegbrechenden Landeszuwendungen. Ziel der Haushaltssperre bereits in diesem Jahr ist, kurzfristig gegenzusteuern, um den finanziellen Belastungen für 2027 so schnell und so weit wie möglich entgegenzuwirken.
Hintergrund ist die unlängst veröffentlichte Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2027, nach der Münster nur noch mit rund 2,8 Millionen Euro rechnen kann. Im Doppelhaushalt waren für 2027 noch rund 95 Millionen Euro eingeplant.
„Die Haushaltssperre ist angesichts der neuen finanziellen Situation ein notwendiger Schritt“, sagt Zeller. „Wir müssen jetzt besonders streng darauf achten, welche Ausgaben wir uns angesichts der dramatischen Verschlechterung auf der Einnahmenseite noch leisten können. Je früher wir gegensteuern, desto stabiler bleibt unsere Handlungsfähigkeit. Gleichzeitig arbeiten wir an dem Konsolidierungsprozess mit weiteren strukturellen Maßnahmen, die insbesondere auch für den Haushalt 2028 Wirkung entfalten müssen.“
Fragen und Antworten zur Haushaltssperre
Eine Haushaltssperre nach § 25 Abs. 2 KomHVO NRW ist ein Instrument zur Steuerung der laufenden Haushaltswirtschaft, mit dem die Stadt kurzfristig auf eine Verschlechterung ihrer Finanzlage reagieren und die Bewirtschaftung eines bereits beschlossenen Haushalts anpassen kann.
Mit der Haushaltssperre werden die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel nicht aufgehoben. Ihre Inanspruchnahme wird jedoch eingeschränkt: Neue Ausgaben können im Regelfall nur noch nach Einzelfallprüfung geleistet werden. Gesetzliche Verpflichtungen wie etwa im Bereich der Transferleistungen und andere zwingend notwendige Ausgaben bleiben davon unberührt.
Die Haushaltssperre gilt seit dem 8. September 2026 mit sofortiger Wirkung und bezieht sich zunächst auf das Haushaltsjahr 2026. Konkrete Regelungen für 2027 stehen noch nicht fest; es ist davon auszugehen, dass auch die Ansätze 2027 nicht ohne Einschränkungen genutzt werden können.
Die Haushaltssperre betrifft sowohl den konsumtiven Bereich, also insbesondere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und sonstige ordentliche Aufwendungen, als auch den investiven Bereich, also investive Auszahlungen und Zahlungsverpflichtungen für Folgejahre.
Pflichtaufgaben sind nicht automatisch von der Haushaltssperre ausgenommen. Auch hier muss grundsätzlich geprüft und beantragt werden, welche Zahlungen zeitlich und sachlich zwingend notwendig sind. Unabweisbare Zahlungen an Hilfebedürftige werden jedoch nicht gestoppt und unverändert ausgezahlt.
Grundsätzlich von der Sperre ausgenommen sind:
- rechtliche Verpflichtungen (z. B. aus Gesetz, Vertrag, Bescheid, Auftrag) im zwingend notwendigen Umfang;
- unabweisbare Maßnahmen der Verkehrssicherung und unmittelbaren Gefahrenabwehr;
- unabweisbare Maßnahmen zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen;
- die Inanspruchnahme gebildeter Rückstellungen aus Vorjahren;
- vollständig refinanzierte Sachverhalte (inkl. Gebührenhaushalte);
- die Weiterleitung zweckgebundener Zuwendungen;
- beschlossene Zuwendungen an freie Träger;
- der Erwerb von Grundstücken;
- investive Auszahlungen für Baumaßnahmen, die bereits begonnen wurden oder für die ein Baubeschluss vorliegt (einschließlich damit zusammenhängendem beweglichem Anlagevermögen);
- frei verfügbare Mittel der Bezirksvertretungen (Das gilt auch für alle frei verfügbaren Mittel (Konsumtiv/Investiv), die im Rahmen der Haushaltsberatungen oder unterjährig in andere Budgets verlagert wurden (z. B. für Spielplatzsanierungen);
- Aufwendungen und investive Auszahlungen unter 1.000 Euro brutto, die zeitlich nicht zurückgestellt werden können;
- Aufwendungen und investive Auszahlungen von zentraler Bedeutung für die Stadt.
Für Baumaßnahmen, für die noch kein Baubeschluss vorliegt, besteht grundsätzlich eine Antragspflicht. Im Einzelfall kann geprüft werden, ob es sich um eine Maßnahme von zentraler Bedeutung handelt. Planungsleistungen durch die Verwaltung (ohne Hinzunahme Dritter) können weiterhin uneingeschränkt durchgeführt werden.
Für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen (z.B. Münster Marketing, awm, Theater Münster) gilt die Haushaltssperre nicht unmittelbar. Sie sind jedoch gehalten, ihr Leistungsspektrum und die anfallenden Aufwendungen kritisch zu hinterfragen und auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Bei Projekten mit einem Eigenanteil, zum Beispiel im Rahmen einer Landesförderung, wird im Einzelfall geprüft, wie mit dem Projekt im Rahmen der Haushaltssperre umzugehen ist. Dabei sind insbesondere der Stand des Projekts und die Frage der Folgefinanzierung entscheidend.
Für neue Förderprojekte, über deren Förderung noch nicht entschieden wurde, erfolgt ebenfalls eine intensive Prüfung. Im Einzelfall kann geprüft werden, ob es sich um eine Maßnahme von zentraler Bedeutung handelt.
Im Rahmen des Doppelhaushalts bereits beschlossene Zuwendungen an freie Träger gelten weiter. Bereits ausgestellte Zuwendungsbescheide haben Bestand. Träger, die noch keinen Bescheid für 2027 erhalten haben, werden nicht schlechter gestellt und erhalten die Zusagen planmäßig.
Fahrplan zur Stabilisierung der Stadtfinanzen
- Die Stadt Münster hatte in ihrem am 20. Mai 2026 vom Rat beschlossenen Doppelhaushalt 2026/27 für das kommende Jahr noch mit rund 95 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen gerechnet.
- Am 2. Juni genehmigte die Bezirksregierung Münster den Doppelhaushalt 2026/2027.
- Am 19. August wurde die Stadt darüber informiert, dass tatsächlich nur 2,8 Millionen Euro nach Münster fließen.
- Nach Prüfung der Berechnungen setzte die Stadtverwaltung den Rat am 27. August über die wegbrechenden Schlüsselzuweisungen in Kenntnis. Die Öffentlichkeit wurde am 2. September informiert.
- Als erste Maßnahme hat die Kämmerin am 8. September eine sofortige Haushaltssperre verhängt.
- Am 10. September informierte die Kämmerin in einer Sondersitzung den Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung ausführlich über die aktuelle Haushaltssituation.
- Stadtdirektorin und Kämmerin Christine Zeller hat am 14. September eine verwaltungsinterne Expertengruppe zusammengestellt, um eine zügige, rechtskonforme und realistische Antwort auf das neue Haushaltsloch zu erarbeiten.
- Am 25. September reagierte die Stadtverwaltung mit einer zweiten Sofortmaßnahme: Freiwerdende Stellen werden ab sofort nur noch neu besetzt, wenn diese unverzichtbar sind.
- Ziel der Kämmerin ist es, den Gremien im ersten Quartal 2027 ein Sparpaket zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.