Die neue Besucherparkregelung gilt in Gebieten mit dem sogenannten Mischprinzip. Bislang sind das „Klein Muffi“ (Parkzone L) und ein Teil des Südviertels (Parkzone F). In Pluggendorf (Parkzone M) und im Erphoviertel (Parkzone N) soll die Regelung noch in diesem Jahr eingeführt werden. Fahrzeuge ohne Bewohnerparkausweis dürfen dort mit Parkscheibe maximal zwei Stunden abgestellt werden. Wer einen Bewohnerparkausweis hat, kann zeitlich unbegrenzt parken. Damit möchte die Stadt den Parkdruck in den Vierteln reduzieren und die Parksituation für Anwohnende verbessern.
Wer in einer dieser Bewohnerparkzonen wohnt, kann künftig online unter Angabe des Kennzeichens einen Parkausweis für Gäste kaufen – rund um die Uhr und ohne Verzögerungen. Geplant ist ein automatisiertes Verfahren, das die Verkehrsüberwachung über die registrierten Kennzeichen informiert.
Besucherparkausweise beantragen
Bevor dieses Verfahren technisch umgesetzt ist, wird es eine Übergangslösung geben: Ab Mittwoch, 1. April, kann der Besucherparkausweis unter www.stadt-muenster.de/buergerservice vorerst über ein Online-Formular beantragt werden. Der Bürgerservice prüft den Antrag dann innerhalb der üblichen Geschäftszeiten und gibt eine Rückmeldung. Alternativ zu diesem Angebot können Anwohnende von Bewohnerparkzonen im Bürgerbüro Mitte gegen Vorlage des Personalausweises einen Besucherparkausweis in Papierform erwerben. Die Gäste müssen das Ticket anschließend gut sichtbar und mit Angabe des Kennzeichens im Fahrzeug auslegen.
Ausnahmeregelungen etwa für Schwerbehinderte, Pflegedienste, Handwerksbetriebe oder Umzugsunternehmen bleiben bestehen.