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Einheitliche Besteuerung von Wohn- und Nichtwohngrundstücken

Wohn- und Nichtwohngrundstücke werden in Münster vorübergehend wieder mit einem einheitlichen Hebesatz besteuert. Erste Zahlungen sind am 15. Mai fällig. 

Der Hebesatz der Grundsteuer B für Wohngrundstücke steigt dadurch von 410 auf 492 Prozent, für Nichtwohngrundstücke, zu denen Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte und unbebaute Grundstücke zählen, sinkt er von 620 auf 492 Prozent. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen wird von 255 Prozent auf 393 Prozent angehoben. Das hat der Rat in seiner Sitzung am 25. März entschieden. Die neuen Hebesätze sind aufkommensneutral. Das heißt, dass die Stadt nach wie vor rund 66 Millionen Euro pro Jahr durch die Grundsteuer einnimmt.

Die erste und zweite Rate für die Grundsteuer für das Jahr 2026 sind ebenso wie die Grundbesitzabgaben – etwa Abwasser- und Abfallgebühren – am 15. Mai fällig. Die Grundbesitzabgabenbescheide, in denen die konkrete Höhe der Abgaben für jedes der rund 100.000 Grundstücke in Münster festgesetzt wird, verschickt die Stadtverwaltung im April. Vor Erhalt des Bescheids ist keine Zahlung notwendig. Die Stadtverwaltung bittet, von freiwilligen Zahlungen vor Bescheidversand abzusehen. Diese müssen ansonsten wieder erstattet werden.

Mehr Rechtssicherheit durch gleiche Hebesätze

Um Wohnnebenkosten zu senken hatte der Rat der Stadt Münster im Dezember 2024 beschlossen, dass der Hebesatz für Wohngrundstücke niedriger sein soll als für Nicht-Wohngrundstücke. Gegen eine solche Nutzung differenzierender Hebesätze sind Klagen vor den Verwaltungsgerichten anhängig. Erste Urteile sind bereits getroffen, aber noch nicht rechtskräftig. Eine abschließende Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht oder das Bundesverwaltungsgericht steht noch aus. 

Um das Risiko von Ertragsausfällen zu vermeiden hatte die Verwaltung die Rückkehr zu einheitlichen Hebesätzen vorgeschlagen. Sobald es rechtssicher möglich ist, wird die Verwaltung einen Vorschlag vorlegen, Wohnen bei der Grundsteuer in Münster wieder zu begünstigen.

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