Die Stadt Münster zieht eine positive Zwischenbilanz zur Hundebestandsaufnahme. Um einem Bußgeld zu entgehen, haben Hundehalterinnen und -halter in Münster seit dem 24. August mehr als 900 Tiere zur Hundesteuer nachgemeldet.
Darin enthalten sind auch Nachzahlungen für zurückliegende Zeiträume. Die Stadt Münster hat am 24. August eine Informationskampagne gestartet und führt seit Anfang September eine stadtweite Hundebestandsaufnahme durch.
Bisher noch nicht angemeldete Tiere können noch bis zum 30. September nachgemeldet werden, ohne dass die Stadt ein Bußgeld erhebt. Hundehalterinnen und -halter müssen die Steuer dann rückwirkend ab dem tatsächlichen Beginn der Hundehaltung nachzahlen. Wer seinen Hund bis Ende September nicht ordnungsgemäß angemeldet hat, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
„Die bisherigen Kontrollen im Stadtgebiet stoßen überwiegend auf Verständnis. Viele Bürgerinnen und Bürger bewerten es positiv, dass die Stadt überprüft, ob Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind", sagt Fabian Asseth, Abteilungsleiter Steuern. Jan Stelljes als zuständiger Fachstellenleiter ergänzt: „In den Gesprächen vor Ort wird häufig deutlich: Wer einen Hund hält, soll – wie andere Hundehalterinnen und Hundehalter auch – Hundesteuer zahlen. Die Bestandsaufnahme trägt damit dazu bei, dass für alle die gleichen Regeln gelten."
Das Ordnungsamt und das Amt für Finanzen und Beteiligungen führen seit September verstärkt Kontrollen durch. Ab Oktober werden zusätzlich Bußgelder verhängt. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher allen Hundehalterinnen und -haltern, ihre Anmeldung zu überprüfen und gegebenenfalls noch rechtzeitig nachzuholen. Die Registrierung ist online möglich.