Newsdetail

Stadt nimmt Bürgerbegehren für Kreisverkehr an der Von-Esmarch-Straße entgegen

Die Stadt Münster hat am Freitag, 18. September, ein Bürgerbegehren gegen den Umbau des Kreisverkehrs an der Von-Esmarch-Straße, Busso-Peus-Straße und Roxeler Straße zu einer Ampelkreuzung entgegengenommen.

Neun PErsonen neben einem großen Banner mit der Aufschrift "Kreisel statt Ampel"
Bildrechte: Stadt Münster / Britta Roski

Rund 14.000 Unterschriften überreichten Vertreterinnen und Vertreter der Initiative „Kreisel statt Ampel“ um Initiator Carsten Cramer (Mitte) am Freitagmorgen an Stadtdirektorin Christine Zeller (vorne links).

Vertreterinnen und Vertreter der Initiative „Kreisel statt Ampel“ überreichten das Begehren inklusive der dafür gesammelten Unterschriften an Stadtdirektorin Christine Zeller. Hintergrund ist, dass der Rat im Mai dieses Jahres mehrheitlich beschlossen hatte, die Planungen zum Umbau des Kreisverkehrs in eine ampelgesteuerte Kreuzung aufzunehmen. Ausschlaggebend dafür war die Einstufung des Kreisverkehrs als Unfallhäufungsstelle seit dem Jahr 2018. 

Stadtverwaltung prüft Unterschriftenliste 

Ziel des jetzt überreichten Bürgerbegehrens ist es, die Verkehrssicherheit stattdessen durch eine Optimierung des Kreisverkehrs zu erhöhen. Für ein zulässiges Bürgerbegehren mussten die Initiatoren zunächst innerhalb von drei Monaten 10.013 Unterschriften von wahlberechtigten Personen aus Münster sammeln, die den Erhalt des Kreisverkehrs unterstützen. 

Die erforderliche Anzahl an Unterschriften entspricht vier Prozent der zur letzten allgemeinen Kommunalwahl Wahlberechtigten (250.306). Unterschriftsberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Münster wohnen. Bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung. Auch Wohnungslose, die sich gewöhnlich in Münster aufhalten, dürfen das Bürgerbegehren unterzeichnen. 

Bürgerentscheid als mögliche Folge 

Nach eigenen Angaben hat die Bürgerinitiative mit rund 14.000 Unterschriften die erforderliche Anzahl bereits erreicht. Die Stadt prüft nun anhand der eingereichten Listen, ob genügend berechtigte Personen unterschrieben haben.

Bei einem zulässigen Bürgerbegehren muss der Rat entscheiden, ob er bei seinem Beschluss vom 20. Mai bleibt oder diesen aufhebt und die Verwaltung stattdessen mit der Planung eines optimierten Kreisverkehrs beauftragt. Bliebe der Rat bei seiner ursprünglichen Entscheidung, käme es zu einem Bürgerentscheid.

Bei einem Bürgerentscheid könnten alle dann Abstimmungsberechtigten in Münster mit „Ja“ oder „Nein“ über das Anliegen des Bürgerbegehrens abstimmen. Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid müsste die Mehrheit der gültigen Stimmen sich für die Planung zu einem optimierten Kreisverkehr aussprechen. Zusätzlich muss bei einem Bürgerentscheid das sogenannte Quorum erreicht werden: Mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten, 25.031 Personen, müssten für den Alternativplan zur Ampelkreuzung stimmen.

Informationen zum Kreisverkehr