In Münster kommt ab dem 5. September eine weitere Änderung hinzu: Bauanträge können dann grundsätzlich nur noch digital eingereicht werden. Das Bauordnungsamt nimmt keine Papieranträge mehr an.
Wer einen Bauantrag stellt, nutzt dafür das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei einigen Verfahren ist dies zunächst noch nicht möglich; die entsprechenden Unterlagen können daher weiterhin per E-Mail an Bauordnungsamt@stadt-muenster.de eingereicht werden. Dazu gehören Genehmigungsfreistellungen, Anzeigen befristeter Nutzungsänderungen sowie Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung.
Vereinfachte Genehmigungsverfahren
Für das vereinfachte Genehmigungsverfahren gilt künftig eine Genehmigungsfiktion (§ 64 BauO NRW). Das bedeutet: Entscheidet die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über einen Antrag, gilt die Baugenehmigung als erteilt, sofern alle weiteren rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Die Regelung soll dazu beitragen, dass Anträge schneller abgeschlossen werden können. Die Bauherrin oder der Bauherr erhält darüber eine Bescheinigung mit dem Inhalt der Baugenehmigung.
Die Stadtverwaltung weist jedoch darauf hin, dass diese Bescheinigung nicht abschließend bestätigt, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Diese müssen weiterhin eingehalten werden. Wer die Genehmigungsfiktion nicht nutzen möchte, kann darauf per Erklärung verzichten.
Neue Regelungen bei Dachausbau und Bauen im Bestand
Künftig können deutlich mehr Bauvorhaben genehmigungsfrei errichtet werden (§ 63 BauO NRW). Dazu gehören unter anderem Umbauten und Änderungen an Dachgeschossen, wenn daraus Wohnraum entsteht. Erstmals können auch Umbauten und Änderungen an Dachgeschossen sowie der Einbau von Dachgauben in Bereichen ohne Bebauungsplan ohne eine Genehmigung umgesetzt werden. Auch ohne Genehmigung müssen Bauherrinnen und Bauherren die geltenden planungsrechtlichen und örtlichen Bauvorschriften einhalten. Dafür sind sie und die beteiligten Fachplaner verantwortlich.
Die sogenannte „Oldtimer-Regelung“ im neuen „BauCode NRW“ soll zudem das Bauen im Bestand erleichtern. Wer ein leerstehendes Gebäude aufstockt oder anders nutzen möchte, muss bestehende Bauteile künftig nicht mehr zwingend an die heutigen Anforderungen für Neubauten anpassen.
Änderungen bei technischen Anforderungen
Auch bei den technischen Anforderungen an Gebäude gibt es Änderungen. Die Bauordnung in Nordrhein-Westfalen verweist künftig nicht mehr pauschal auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Stattdessen stehen die gesetzlichen Anforderungen im Mittelpunkt – etwa Vorgaben zur Standsicherheit, zum Brandschutz und zum Schutz vor gesundheitsschädlichen Einflüssen.