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Osterfeuer bis 1. April bei der Stadt anmelden

Die ersten Vorbereitungen für die Osterfeuer laufen in Münster an. Die Stadt weist darauf hin, dass die traditionellen Feuer nur dann erlaubt sind, wenn sie eindeutig und zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen. Außerdem müssen sie bis spätestens Mittwoch, 1. April 2026, bei der Stadt angemeldet werden.

Brennender Reisighaufen
Bildrechte: Stadt Münster

Brauchtumspflege bedeutet den Erhalt, die Weitergabe und Pflege traditioneller Bräuche einer Region oder Gemeinschaft. Sie umfasst religiöse, weltliche und jahreszeitliche Bräuche, die in unterschiedlichen Veranstaltungen und Formaten sichtbar werden – wie etwa die Osterfeuer.

Damit die Feuer nicht zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden, sollten folgende Regeln beachtet werden: Osterfeuer dürfen nur aus sauberem, trockenem Strauchschnitt bestehen. Bauholz, Paletten, Verpackungen, Autoreifen oder anderer Müll sind nicht erlaubt. Je trockener das Holz, desto weniger Rauch entsteht. Vor dem Entzünden sollte der Reisighaufen zum Schutz von Kleintieren noch einmal gründlich umgeschichtet werden.

Ein Mindestabstand von rund 30 Metern zu Bäumen, Häusern, Straßen oder ökologisch sensiblen Bereichen muss eingehalten werden, da die Feuer eine enorme Hitze entwickeln. Auch der Funkenflug birgt Gefahr und darf nicht unterschätzt werden.

Die Stadt Münster nimmt Anmeldungen für Osterfeuer per E-Mail an osterfeuer@stadt-muenster.de entgegen. Eine Anmeldung sollte Angaben zu Veranstalter, Veranstaltungsort (wenn möglich mit Lageplan), Datum des Osterfeuers und Ansprechpartner enthalten. Für weitere Fragen zu einzelnen Themen ist die Stadt per E-Mail unter osterfeuerrueckfragen@stadt-muenster.de erreichbar.

Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

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