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Stadt nimmt Bürgerbegehren für Erhalt von Straßennamen entgegen

Die Stadt Münster hat am Dienstag, 5. August, ein Bürgerbegehren für den Erhalt von fünf Straßennamen in Münster-Mitte entgegengenommen.

Bezirksbürgermeister Martin Honderboom bekam das Begehren inklusive der dafür gesammelten Unterschriften von Vertretern der „Bürgerinitiative für Münsters Straßen“ im Stadtweinhaus am Prinzipalmarkt ausgehändigt. Christian Sieger und André Krabbe übergaben die Unterlagen stellvertretend für die Bürgerinitiative.

Hintergrund ist, dass die Bezirksvertretung Münster-Mitte im Mai mehrheitlich beschlossen hatte, die Skagerrakstraße, die Admiral-Scheer-Straße, die Admiral-Spee-Straße und die Otto-Weddigen-Straße in Mauritz-Mitte sowie die Langemarckstraße in Rumphorst aufgrund ihrer Bezüge zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland umzubenennen. Die Stadtverwaltung hatte sich zuvor für eine Beibehaltung der Namen ausgesprochen und auf alternative Formen der Auseinandersetzung mit kritischen historischen Hintergründen verwiesen.

Stadtverwaltung prüft Unterschriftenliste

Ziel des jetzt überreichten Bürgerbegehrens ist es, die von der Bezirksvertretung beschlossene Umbenennung der fünf Straßen zu verhindern. Für ein zulässiges Bürgerbegehren mussten die Initiatoren zunächst innerhalb von drei Monaten – die Entscheidung der Bezirksvertretung fiel am 6. Mai – 5.356 Unterschriften von Personen aus Münster-Mitte sammeln, die den Erhalt der Namen unterstützen. Die erforderliche Anzahl an Unterschriften richtet sich nach der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner. Liegt diese wie im Bezirk Münster-Mitte zwischen 100.000 und 200.000, müssen fünf Prozent der Wahlberechtigten das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen.

Nach eigenen Angaben hat die Bürgerinitiative die erforderliche Anzahl an Unterschriften erreicht. Die Stadt prüft nun anhand der eingereichten Liste, ob genügend Personen unterschrieben haben, die im Bezirk Münster-Mitte gemeldet sind. Auf Basis des Prüfberichts entscheidet dann der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 5. November über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Bürgerentscheid als mögliche Folge

Bei einem zulässigen Bürgerbegehren entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Mitte spätestens in ihrer ersten auf diese Ratssitzung folgenden Sitzung, ob sie ihren Beschluss aufhebt und die Straßen ihre Namen behalten. Bliebe die Bezirksvertretung bei der Entscheidung, die Straßen umzubenennen, käme es zu einem Bürgerentscheid.

Bei einem Bürgerentscheid könnten alle Wahlberechtigten des Bezirks Münster-Mitte mit „Ja“ oder „Nein“ über das Anliegen des Bürgerbegehrens abstimmen. Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid müsste sich die Mehrheit der gültigen Stimmen für den Erhalt der Straßennamen aussprechen. Zusätzlich gibt es eine Mindesthürde, das sogenannte Quorum: Mehr als zehn Prozent der Bevölkerung im Bezirk Münster-Mitte – das entspräche 10.712 Personen – müsste für den Erhalt der Straßennamen stimmen.

Hintergrundinformationen

Dem gesamten Prozess vorausgegangen war 2020 ein Antrag der Bezirksvertretung Münster-Mitte an die Verwaltung, Straßennamen, die in den Jahren 1933 bis 1945 entstanden sind, auf ihre Nähe zur Ideologie der Nationalsozialisten zu überprüfen. Im September 2024 beschloss der Rat einheitliche, transparente Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum. Ihnen zufolge soll über Straßenumbenennungen möglichst parteiübergreifend entschieden werden. Auch für die Bürgerinformation und -beteiligung hat der Rat einen einheitlichen Rahmen geschaffen.

Straßennamen in Münster

Atkuelles zu Straßenumbenennungen

 

Kurz erklärt: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid