Nach einer dreijährigen Schwächephase zieht die Zahl der Baugenehmigungen in Münster seit 2025 wieder an.
Damit übertrifft das aktuelle Zwischenergebnis nicht nur das gesamte Jahr 2024, sondern liegt auch über den jeweiligen Werten der Jahre 2022 bis 2024.
Auch im Landesvergleich steht Münster gut da. Im ersten Halbjahr 2026 war Münster nach Zahlen des Statistischen Landesamts IT.NRW hinter Köln die Stadt mit den meisten Baugenehmigungen in Nordrhein-Westfalen. Landesweit ist die Zahl der Baugenehmigungen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um fünf Prozent gesunken.
In Münster hingegen setzt sich die spürbare Erholung bei der Zahl der Baugenehmigungen fort. Nach dem Ausnahmejahr 2021, in dem ein Höchststand von rund 3.276 genehmigten Wohneinheiten verzeichnet wurde, war die Aktivität in den Folgejahren deutlich zurückgegangen. In den Jahren 2022 bis 2024 pendelte sich die Zahl der Genehmigungen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau von jährlich rund 1.400 bis 1.500 Einheiten ein. Mit 1.831 Baugenehmigungen im vergangenen Jahr setzte dann die Trendwende ein.
„Die aktuellen Genehmigungszahlen sind sehr erfreulich, aber kein Grund zur Euphorie“, bewertet Stadtbaurat Robin Denstorff die aktuellen Zahlen. „Hohe Baukosten und hohe Zinsen sind weiterhin eine große Herausforderung für den Wohnungsbau.“ So lag der Bauüberhang, also die Zahl der genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen, Ende vergangenen Jahres bei 4154 Wohnungen. Bei 2571 Wohnungen davon hatten die Bauarbeiten noch nicht begonnen. Fertiggestellt wurden im vergangenen Jahr 1402 Wohnungen (287 mehr als noch 2024).
Positive Zwischenbilanz zu Bauturbo-Leitlinien
Um den Weg zur Baugenehmigung zu beschleunigen, hat die Stadt Münster im Februar Leitlinien zum sogenannten Bauturbo eingeführt. Die erste Zwischenbilanz nach fünf Monaten ist positiv: Rund 300 Wohneinheiten, die ohne das neue Instrument nicht genehmigungsfähig gewesen wären, konnten in einem beschleunigten Verfahren auf den Weg gebracht werden. „Die Stadt Münster nutzt den Bauturbo, um Bauvorhaben ohne aufwändige Bebauungsplanverfahren möglich zu machen“, so Stadtbaurat Robin Denstorff.
Im Oktober 2025 hatte der Bundesgesetzgeber mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ bundesweite Neuregelungen im Baugesetzbuch beschlossen. Sie erlauben es Kommunen, unter bestimmten Voraussetzungen von geltenden planungsrechtlichen Regelungen abzuweichen und auf einen Bebauungsplan zu verzichten. Der Rat der Stadt Münster hat am 11. Februar 2026 Leitlinien zur Anwendung dieser neuen Möglichkeiten beschlossen. Parallel dazu hat die Verwaltung Prozesse eingerichtet, um Anfragen, die nur über den Bauturbo genehmigungsfähig sind, schnell und verbindlich zu beantworten.
Abweichung vom Bebauungsplan leichter möglich
Im Zeitraum vom 11. Februar bis zum 14. Juli 2026, der in dem Zwischenbericht betrachtet wird, hat die Stadtverwaltung 49 Vorhaben mit rund 450 Wohneinheiten beraten. Davon wurden etwa 300 Wohneinheiten positiv begleitet – das heißt, die Zustimmung wurde erteilt oder bei noch unvollständigen Anträgen in Aussicht gestellt.
Insbesonders die erweiterten Möglichkeiten, von Festsetzungen des Bebauungsplans abzuweichen, eröffnen der Stadt neue Handlungsspielräume. So konnten unter anderem die Aufstockung eines Bürogebäudes in einem Kerngebiet um zwei Wohnetagen, die teilweise Umnutzung eines Bürogebäudes aus den 1980er-Jahren zu Wohnraum für Pflegepersonal und der Neubau einer Kita mit ergänzenden Wohnungen im Obergeschoss auf einem für gemeinnützige Einrichtungen vorgesehenen Grundstück positiv begleitet werden. Auch die Aufstockung von Wohngebäuden, der Ausbau von Dachgeschossen sowie Anbauten an bestehende Gebäude lassen sich nun einfacher über Befreiungen vom Bebauungsplan realisieren.
Nicht jedes Vorhaben ist genehmigungsfähig
Bei rund 150 Wohneinheiten waren die Voraussetzungen für eine Zustimmung nicht gegeben. Das betrifft etwa den Bau von Doppelhäusern im Außenbereich, Mehrfamilienhäuser in Gewerbegebieten und die Umwandlung von Geschäftsräumen im Erdgeschoss zentraler Einkaufsstraßen in Wohnungen.