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Bau neuer Rettungswachen auf dem Prüfstand

Nach neuen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen prüft die Stadt Münster, ob nach der provisorischen Inbetriebnahme der Rettungswache am alten Feuerwehrhaus im Stadtteil Roxel Planungen für einen Neubau fortgeführt werden können. 

Fahrender Rettungswagen
Bildrechte: Stadt Münster / MünsterView

Die Planungen der Stadt für die neuen Rettungswachen fußen auf dem 2022 im Rat beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplan. Demnach sind die neuen Standorte notwendig, damit der Rettungsdienst in mindestens 90 Prozent der Fälle innerhalb der Hilfsfrist am Einsatzort ankommt.

Die Bezirksvertretung Münster-West hatte im Februar beschlossen, das ehemalige Feuerwehrhaus an der Havixbecker Straße 20 für bis zu sieben Jahre zu einer Rettungswache umzufunktionieren. Damit soll die medizinische Notfallversorgung in den Stadtteilen Roxel und Gievenbeck verbessert werden. Auch zwei weitere Rettungswachen für die Abdeckung der Stadtteile Kinderhaus-West und Nienberge sowie der Stadtteile Sudmühle Süd-West und Handorf stehen jetzt auf dem Prüfstand.

„Wir werden gründlich prüfen, welche Auswirkungen die vom Gesundheitsministerium per Erlass veränderten Planungsgrößen auf die Schutzziele in der Versorgung der Bevölkerung in Münster haben“, sagt Wolfgang Heuer, zuständiger Dezernent bei der Stadt Münster, zu der Entscheidung der Landesregierung. „Dazu werden wir Gespräche mit der Bezirksregierung aufnehmen. Positiv ist festzuhalten, dass der Bau der Feuer- und Rettungswache 3 in Hiltrup von dem Moratorium aufgrund des weiten Fortschrittes in der Umsetzung nicht betroffen ist.“

Acht-Minuten-Frist nur noch für lebensbedrohliche Notfälle

Die Planungen der Stadt für die neuen Rettungswachen fußen auf dem 2022 im Rat beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplan. Das Ergebnis: Bei rund 79 Prozent der Fälle war der Rettungsdienst innerhalb der Zielzeit von acht Minuten, der sogenannten Hilfsfrist, am Einsatzort. Um diese Quote auf die landesweit anzustrebenden 90 Prozent zu erhöhen, sind laut Bedarfsplan die neuen Standorte fachlich notwendig. 

Mit einem Erlass hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW jetzt die Kommunen aufgefordert, die Planungen zurückzustellen. Die Hilfsfrist von acht Minuten in städtischen und zwölf Minuten in ländlichen Gebieten soll nur noch für lebensbedrohliche Notfällen gelten, nicht mehr für weniger dringliche Fälle.

„Die Versorgung in Münster ist im Kerngebiet gut, muss aber da, wo Münster wächst, Schritt halten“, erklärt Heuer. „Wo noch Handlungsbedarf besteht, wollen wir unter Einbindung eines Gutachtens die abschließende Entscheidung durch die Politik fachlich unterstützen.“ Bei der aktuell laufenden Aufstellung des nächsten Bedarfsplans werden laut Heuer die neuen Vorgaben des Landes und auch die jetzt im Bundestag beschlossene Reform der Notfallmedizin berücksichtigt.

Zum Amt für Bevölkerungsschutz, Feuerwehr und Rettungsdienst