Stadtdirektorin und Kämmerin Christine Zeller
Nach der aktuellen Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2027 kann Münster im kommenden Jahr nur noch mit rund 2,8 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen rechnen. Im am 20. Mai beschlossenen Doppelhaushalt waren rund 95 Millionen Euro eingeplant. Das nun Ausbleiben der Landeszuwendungen liegt vor allem in der Entwicklung der Steuerkraft der Gesamtheit der Kommunen in NRW, die sich weniger dynamisch entwickelt hat als noch in der Mai-Steuerschätzung des Landes angenommen. Gleichzeitig entwickelt sich der für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen zugrunde gelegte rechnerische Finanzbedarf Münsters unterdurchschnittlich. Dadurch fällt Münsters Anteil an den Schlüsselzuweisungen drastisch geringer aus.
„Eine Veränderung in dieser Größenordnung ist ein erheblicher Einschnitt für die Finanzplanung unserer Stadt. Deshalb müssen wir jetzt unverzüglich und konsequent reagieren“, sagt Zeller. Als unmittelbare Maßnahme hat die Kämmerin eine Haushaltssperre verfügt. Damit werden freiwillige Ausgaben und neue finanzielle Verpflichtungen stark begrenzt. Ziel ist, bereits 2026 gegenzusteuern, um die Ausgangslage für 2027 und die folgenden Haushaltsjahre zu verbessern.
Der vom Rat beschlossene Doppelhaushalt 2026/2027 hat weiterhin Bestand. Parallel zur kurzfristigen Begrenzung von Ausgaben arbeitet die Verwaltung an weiteren Konsolidierungsmaßnahmen. „Wir müssen Entscheidungen, für die wir uns unter anderen Umständen mehr Zeit genommen hätten, jetzt vorziehen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen tatsächlich spürbare finanzielle Wirkung entfalten“, sagt Zeller.
Im Ausschuss will die Kämmerin auch auf die Frage eingehen, warum die erhebliche Veränderung bei den Schlüsselzuweisungen nicht im Vorfeld zu antizipieren sein konnte.
Dass Münster 2025 ein besonders gutes Gewerbesteuerergebnis erzielt hatte, war nach Angaben der Kämmerin zwar bekannt und entsprechend in die Haushaltsplanung eingeflossen: Die Stadt hatte daraufhin ihre erwarteten Schlüsselzuweisungen im Entwurf für den am 20. Mai vom Rat beschlossenen Haushalt bereits reduziert. Nicht vorhersehbar gewesen sei dagegen die unterproportionale Entwicklung Nordrhein-Westfalens Kommunen in Gänze im Verhältnis zu der Münsteraner Situation. Kämmerin Christine Zeller: „Wir haben unsere damaligen Annahmen und insbesondere die im Mai verfügbaren Daten noch einmal sehr kritisch überprüft. Dabei haben wir keinen Punkt gefunden, an dem wir mit dem damaligen Informationsstand von unserer Kalkulation hätten abweichen müssen. Der Ansatz war aus unserer damaligen Sicht belastbar.“
Letztlich steht hinter der aktuellen Finanzmisere eine unerfüllte Forderung: „Wer bestellt, bezahlt“, die sogenannte Konnexität. Laut Zeller sind sich die Kommunen einig, dass eine sachgerechte Neuordnung der staatlichen Ausgaben und föderalen Finanzarchitektur überfällig ist. Solange die nicht greift, müsste es eine auskömmliche Finanzierung auf Landesebene geben. Dass diese nicht gegeben ist, zeigt die Entwicklung in den Sozialtransferleistungen. Die Nettobelastung für den Haushalt der Stadt sind gegenüber 2015 um 80 Prozent gestiegen, da die Kostenerstattung von Bund und Land in diesem Zeitraum nicht synchron zur Steigerung der Transferleistungen erfolgt ist. „Hierüber müssen wir mit Bund und Land sprechen“, so Zeller.
Die Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung beginnt am Donnerstag um 17 Uhr im Stadthaus 2.