Die Stadt Münster gibt den freien Trägern Planungssicherheit. Die im Rahmen des Doppelhaushalts beschlossenen Zuwendungen werden ausgezahlt. Damit finanzieren freie Träger wie Vereine und Wohlfahrtsverbände zum Beispiel den Offenen Ganztag an Grundschulen oder Ferienprogramme.
Mit den Zuwendungen finanzieren freie Träger wie Vereine und Wohlfahrtsverbände zum Beispiel den Offenen Ganztag an Grundschulen, Ferienprogramme, Hilfen für psychisch kranke Menschen sowie zahlreiche Förder- und Beratungsangebote. Klima- und Naturschutzvereine erhalten ebenso Zuschüsse wie mehr als 30 Kultureinrichtungen – von der Filmwerkstatt, über Benno- und Kreativ-Haus bis zu Stadtteilmusikschulen.
„Uns ist wichtig Planungssicherheit zu schaffen. Deshalb versichern wir den freien Trägern, dass wir uns trotz der Haushaltssperre an die für die Jahre 2026 und 2027 budgetierten Zuschüsse gebunden sehen“, sagt Stadtdirektorin und Kämmerin Christine Zeller.
Bereits ausgestellte Zuwendungsbescheide haben Bestand. Träger, die noch keinen Bescheid für 2027 erhalten haben, werden nicht schlechter gestellt und erhalten die Zusagen planmäßig.
Rat muss über Zukunft der Förderungen entscheiden
Eine sogenannte Sunset-Klausel regelt, dass sich die städtischen Zuschüsse nicht automatisch verlängern, sondern jeweils mit einer Frist versehen sind. Ein Jahr vor Ende der Befristung soll die Politik jeweils über die Fortsetzung des Zuschusses entscheiden. Für Maßnahmen, die über das Jahr 2027 hinausgehen, wird der Rat im Zuge der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2028 entscheiden müssen, ob und inwieweit sich die finanzielle Situation der Stadt auf die Förderungen auswirkt.
Mit der Haushaltssperre werden die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel nicht aufgehoben. Ihre Inanspruchnahme wird jedoch eingeschränkt, neue Ausgaben können im Regelfall nur noch nach Einzelfallprüfung geleistet werden.
Neben den genannten Zuwendungen für die freien Träger bleiben auch gesetzliche Verpflichtungen wie etwa im Bereich der Transferleistungen und andere zwingend notwendige Ausgaben von der Haushaltssperre unberührt. Dazu gehört etwa die direkte Förderung von Familien durch das Elterngeld sowie die Unterstützung, wenn Eltern ihre Erziehungsaufgaben nicht aus eigener Kraft leisten können.